Das Problem der Lebensversicherung liegt in der Gesamthöhe der Abschlusskosten
Wettbewerbsverzerrend und unsachgemäß, so beurteilte der Volkswohlbund jede Begrenzung der erfolgsabhängigen Vergütung, also der Provision. Damit lehnte der Bund die vom GDV geplante Deckelung der Provision auf höchstens 40 Promille inklusive der Verlängerung der Stornohaftzeit auf bis zu zehn Jahre ab. Auch die Maklerpools haben sich auf Anregung durch den AfW in der "Berliner Erklärung" gegen die Pläne des GDV ausgesprochen. Doch ist das Problem der Lebensversicherung nicht allein in der Provision zu suchen, sondern in den generell hohen Gesamtabschlusskosten. Diese beinhalten nicht nur die an den Abschluss gebundenen Aufwendungen, aus ihnen werden auch die Kosten der Ausbildung und Unterstützung der freien Vermittler beglichen.
Laut der Deckungsrückstellungsverordnung dürfen Lebensversicherungen maximal 40 Promille Abschlusskosten beinhalten, in der Praxis liegen diese jedoch bei 50 Promille. Dadurch ergab sich für das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust bei den außerrechnungsmäßigen Abschlusskosten in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro, so die Aufsichtsbehörde BaFin. Bislang gleichen die Versicherer diesen Verlust durch Gewinne bei den Verwaltungskosten (2011= 3,15 Milliarden Euro) mehr als aus. Solange die Verwaltungskosten höher kalkuliert werden, funktioniert das System zugunsten der Versicherer.
Die Abschlusskosten sollten von der Police getrennt werden
Wie aus dem Map-Report zu entnehmen ist, liegen die Verwaltungskosten der Lebensversicherung bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Doch wenn die Niedrigzinsphase weiter anhält und dadurch eventuell der Garantiezins erneut gesenkt werden müsste, funktioniert das Spiel mit den Verlusten bei den Abschlusskosten nicht mehr. Die Branche muss geschlossen umdenken und sich auch von einigen lieb gewonnenen Einnahmequellen trennen, beispielsweise von der Provision auf die umgedeckte Lebensversicherung.
Mutig und richtungsweisend wäre es, die Abschlusskosten vollständig von der Lebensversicherung zu trennen. Der Wettbewerb und der Markt würden dann auch die Höhe der Vergütungen regulieren. Grundsätzlich erweist sich der Nettotarif als eine gute Sache, der Vermittler könnte dann sein Honorar oder seine Provision dem Kunden direkt in Rechnung stellen. Dem Kunden gegenüber wären Nettopolicen und separat ausgewiesene Vermittlungskosten fair und transparent.