Am Dienstag wurde aus Regierungskreisen bekannt, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Änderung dieser Neuregelung durchbringen will, um zu verhindern, dass Versicherte bei der Auszahlung von Policen in den Jahren 2013 und 2014 Geld verlieren.
Zum 21. Dezember sollen die Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere – die derzeit besonders hoch sind – den Versicherten nicht mehr zur Verfügung stehen. Dadurch sollten die Unternehmen gestärkt werden, die Lebensversicherungen anbieten und aktuell mit den dauerniedrigen Zinsen am Kapitalmarkt zu kämpfen haben. Jedoch führt dieser Beschluss auch dazu, dass viele Versicherte bangen müssen, bei der Auszahlung von Policen enorme Einbußen hinzunehmen.
Eine Härtefallregelung soll die Absenkung der Beteiligung nun deckeln, was zu einem maximalen Abschlag von fünf Prozent führen würde. Nur einzelne Fälle könnten eventuell über diesen fünf Prozent liegen. Genaue Äußerungen zu den Zahlen könnten allerdings nicht getätigt werden, da die Policen und Laufzeiten enorme Unterschiede aufwiesen und kaum ein Vertrag dem anderen gleiche.
Erzürnt hatte die Versicherten vor allem die Tatsache, dass viele Versicherungsunternehmen ihren Kunden dazu geraten hatten, ihre Verträge vorzeitig zu kündigen. Hierbei wären sie von dem Bewertungssystem überhaupt nicht mehr bedacht worden.
Hintergrund der ganzen Thematik ist, dass die Wertpapiere der Versicherer vor Jahren gekauft wurden, als die Zinssätze noch weit höher waren. Nun – in Zeiten der Dauerniedrigzinsen – will natürlich verhindert werden, dass diese Papiere verkauft werden, denn dann sähen sich die Versicherer dazu gezwungen, Papiere mit weit schlechteren Zinskonditionen anzukaufen.
Die Regierung beschloss nun eine Änderung, da die ursprüngliche Neuregelung auf Zahlen aus dem Jahr 2011 gebildet wurde. Diese sind mittlerweile aber völlig überholt. (NS/BHB)