Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher, erklärt, dass viele amtliche Schornsteinfeger derzeit noch versuchen, Kunden mit langfristigen Verträgen an sich zu binden. Damit schließt man allerdings aus, gleich zu Beginn von den günstigeren Kehrgebühren zu profitieren.
Das Ende für das Monopol kommt auf Drängen der Europäischen Union (EU). Der war es ein Dorn im Auge, dass die rund 8.000 Kaminkehrer bis zur Rente ohne Konkurrenz arbeiteten. Dies ist ab 2013 hinfällig. Zwar bleiben einige Aufgaben – Kontrolle und Abnahme von Kaminen und alles rund um die Brandsicherheit – in den Händen der amtlichen Schornsteinfeger, doch das jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen unterliegt nicht länger dem Monopol. Die amtlichen Gebühren sind einheitlich, werden zu Jahresbeginn 2013 aber steigen.
Freie Schornsteinfeger sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei der Handwerkskammer registriert, aber auch Installateur- und Heizungsbaumeister können über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen.
Während manche die Werbetrommel schon kräftig rühren, erklärt Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Peters erklärt, dass es anfangs – aufgrund des Mangels an Anbietern – noch schwer falle, einen Schornsteinfeger zu bestellen, doch rät er dennoch dazu, die Aufhebung des Monopols zu nutzen.
Dies bedeutet künftig aber auch, dass Hausbesitzer den Schornsteinfeger beauftragen müssen und nicht mehr lediglich darauf warten können, dass dieser an der Haustür klingelt. Je nach Haus kostet ein Feuerstättenbescheid, der am Ende jeden Jahres erbracht werden muss, laut Peters zwischen 12 und 40 Euro. Dieser Bescheid enthält wichtige Daten darüber, bis wann welche Arbeiten am Kamin zu erledigen sind, zum Beispiel Messung der Emissionen bei Heizungen oder das Säubern des Kamins, sollte mit Holz, Kohle oder Pellets geheizt werden.
Diese Daten sind wichtig, sollte man einen neuen Kaminkehrer beauftragen, denn bis zum Ablauf dieser Fristen müssen die genannten Aufgaben erledigt sein. Wird der Termin nicht eingehalten, flattert bald ein zweiter Bescheid ins Haus, der nochmal bis zu 45 Euro kosten kann. Wird auch dieser Termin verbummelt, kommt zwangsweise der alte Schornsteinfeger zum Abarbeiten der Aufgaben, was erneut kostet.
Daher rät Weinreuter, beim alten Schornsteinfeger zu bleiben, sollte man sich so einschätzen, die Termine leicht zu vergessen. Dieser Schornsteinfeger heißt dann künftig „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ und wird auf sieben Jahre bestellt. (NS/BHB)