Doch die Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung sollte gut überlegt ein. Denn sie bedeutet in vielen Fällen ein Verlustgeschäft. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, sich von seiner Lebensversicherung zu "verabschieden". Wir geben an dieser Stelle einen Überblick.
Die Kündigung - in vielen Fällen ein Verlustgeschäft
Wenn Sie Ihre Police kündigen, erhalten Sie vom Versicherungsunternehmen den sogenannten Rückkaufswert ausbezahlt. Der liegt oft deutlich unter dem, was Sie bisher eingezahlt haben. Der Grund dafür ist einfach: die Beitragsanteile, die für Abschlusskosten, Verwaltungskosten und die Todesfallabsicherung verwandt werden, sind in diesem Fall "verloren". Vor allem die hohen Abschlussprovisionen machen sich schmerzlich bemerkbar, wenn die Lebensversicherung noch nicht lange besteht. Sie erhalten im Prinzip von Ihren Beiträgen nur das zurück, was an Kapital nach Abzug der Kosten gebildet werden konnte.
Dennoch gibt es Konstellationen, in denen eine Kündigung zum Rückkaufswert sinnvoll ist. Wenn Sie mit dem Geld einen teuren Kredit tilgen können, rechnet sich die Kündigung unter Umständen trotzdem. Denn die Ersparnis bei den Kreditzinsen wiegt den Verlust bei der Lebensversicherung womöglich mehr als auf. Das ist letztlich ein Rechenexempel.
Versicherung beitragsfrei stellen oder verkaufen
Anstatt den Vertrag zu kündigen, ist es oft besser, ihn beitragsfrei zu stellen. Dann muss zwar beim schon gebildeten Kapital gewartet werden, bis der Vertrag abgelaufen ist. Bezüglich der ansonsten fällig gewesenen Beiträge sind Sie aber in der Verwendung frei. Vor allem bei älteren Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist diese Vorgehensweise zu empfehlen. Hier gibt es nämlich noch vergleichsweise gute Zinsen und nach zwölf Jahren ist die Auszahlung steuerfrei.
Eine weiter Option ist der Verkauf der Lebensversicherung. Der Vertrag wird dann von einem Ankäufer übernommen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe an Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. Der Verkauf bringt im Schnitt drei bis fünf Prozent mehr als der Rückkaufswert - das ist eine Überlegung wert.