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Kredit: Hohe Kreativität bei den Banken-Gebühren

Wer einen Kredit aufnimmt, schaut zuerst auf den Zinssatz. Der stellt zwar meist die wichtigste Kostenkomponente bei einem Kredit dar, aber keineswegs die einzige.


Kredit

Banken berechnen im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und der laufenden Kreditführung eine Fülle weiterer Gebühren. Der Phantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Etliche in Rechnung gestellte Positionen sind rechtlich zweifelhaft oder unzulässig. 

Effektivzinsen vergleichen

Um Verbrauchern eine bessere Vergleichbarkeit beim Kredit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber bei Angeboten und in Verträgen die Angabe des sogenannten effektiven Jahreszinses vorgeschrieben. Er bezieht nicht nur den Zinssatz sondern weitere wichtige Kostenkomponenten bei der Berechnung ein. Er kann daher gut als Vergleichsgröße genutzt werden. Aber auch der Effektivzins berücksichtigt nicht alle Kosten. Außen vor bleiben zum Beispiel Kosten einer freiwilligen Restschuldversicherung oder Besicherungskosten. 

Strittig: Bearbeitungsgebühren beim Kredit

Höchst umstritten ist die Berechnung von Bearbeitungsgebühren. Sie machen - als Prozentsatz vom Kreditbetrag berechnet - oft erhebliche Beträge aus. Etliche Gerichtsurteile haben die Bearbeitungsgebühren beim Kredit inzwischen für unzulässig erklärt. Da es aber bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, wird sie in der Praxis immer noch berechnet. Immerhin fließt sie in die Effektivzinsberechnung ein. 

Versteckt: weitere Gebühren

Für etliche weitere Gebühren gilt das nicht. Vor allem, wenn es bei einem Kredit während der Laufzeit zu besonderen Ereignissen oder einem nicht planmäßigen Verlauf kommt, fallen oft weitere Kosten an. Treuhandgebühren im Zusammenhang mit der Ablösung und Umschuldung einer Baufinanzierung, Mahn- und Inkassogebühren bei nicht fristgerechten Zahlungen, gesonderte Bearbeitungsgebühren bei Ratenanpassungen und Tilgungsaussetzungen - die Liste der Beispiele ist lang. Diese Gebühren finden sich meist weder im Vertrag noch im Preisaushang, sondern in einem Preisverzeichnis, in das der Verbraucher bei Bedarf Einblick nehmen kann. 

Verbraucherschützer helfen weiter

Zu vielen Gebühren gibt es eine Rechtsprechung. Dabei gilt im Allgemeinen: Die Bank darf keine gesonderten Gebühren für Leistungen berechnen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist oder die im Rahmen der Vertragsbeziehung selbstverständlich sind.  Angesichts der Fülle und Vielfalt an Gebühren ist es allerdings nicht einfach, einen Überblick über die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu behalten. Bei Zweifeln an der Berechtigung empfiehlt sich die Einschaltung von Verbraucherschützern. Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe an, mit denen Einspruch gegen zweifelhafte Gebühren erhoben werden kann.

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