Nach einem unveröffentlichten Bericht des Spitzenverbandes der Krankenkassen hätten Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser den Krankenkassen falsche Abrechnungen gezeigt, um selbst zu kassieren. Bislang ermittle in bislang 2600 Fällen die Staatsanwaltschaft.
Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des Kassenverbandes, bestätigt der FAZ gegenüber die traurige Tatsache, dass Fehlverhalten von niedergelassenen Medizinern kein Massenphänomen sei, aber leider auch keine zu vernachlässigenden Einzelfälle.“
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) plant nun, dass die Möglichkeit besteht, in solchen Fällen rechtliche Schritte einleiten zu können. Allerdings benötige die Prüfung möglicher neuer Regeln seiner Aussage nach noch Zeit.
Aktuell kann nicht viel unternommen werden, denn erst vor einem halben Jahr hatte der Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Korruption niedergelassener Ärzte nicht strafbar ist.
Er vertritt die Meinung, dass korrupten Medizinern die Zulassung entzogen werden sollte, somit sollten künftige Verstöße als Straftat geahndet werden. (FF/BHB)