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Kompromiss im Streit um neues Kartellgesetz gefunden

Opposition und Regierung konnten sich nun nach einem mehrere Monate andauernden Streit auf einen Kompromiss bei dem neuen Kartellgesetz einigen. Künftig werden Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen durch eine Kartellbehörde überprüft.


Kompromiss im Streit um neues Kartellgesetz gefunden

In Zukunft wird eine Kartellbehörde die Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen überprüfen. Im Gegenzug wird der Kartellbehörde die Preisüberwachung bei den kommunalen Anbietern, wie unter anderem den Stadtwerken, erschwert. Soweit die Kernpunkte des Kompromisses, auf den sich die Regierung und die Opposition im Bezug auf die achte Novelle des Kartellgesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einigen konnten.

Am Mittwochabend soll die Einigung im Rahmen einer Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag formell beschlossen werden. Noch in dieser Woche soll von Bundesrat und Bundestag das neue Fusionskontrollrecht, durch das auch die Zusammenschlüsse von Presserverlagen einfacher werden sollen, beschlossen werden. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten könnte es bereits noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten. 

Fusionskontrolle war der FDP ein Anliegen

Die Frage, ob ein Zusammenschluss von gesetzlichen Krankenkassen einer Fusionsüberwachung des Bundeskartellamtes unterstellt werden soll, war in den zurückliegenden Monaten der größte Knackpunkt. Künftig sollen die Fusionen von Krankenkassen durch das Kartellamt daraufhin überprüft werden, ob diese ihre Marktmacht zum Beispiel gegenüber Krankenhäusern und anderen Leistungen unverhältnismäßig ausweiten. Hierbei soll sich die Behörde mit der jeweils zuständigen Aufsicht verständigen. Das Bundesversicherungsamt ist zuständig für die Krankenkassen, die bundesweit tätig sind. Bei den Kassen mit einer landesweiten Tätigkeit ist die Landesaufsicht zuständig. Im Falle einer Klage gegen ein Fusionsverbot soll jedoch zugunsten der Sozialgerichte von dem herkömmlichen Instanzenweg der Gerichtsbarkeit abgewichen werden.

Vor allem der FDP war eine Fusionskontrolle der Krankenkassen ein Anliegen, während sowohl die CSU- als auch die SPD-geführten Länder diesen Abschnitt verhindern wollten. Als Argument führten die Parteien hierbei an, dass die Krankenkassen durch diesen Schritt von Anstalten des öffentlichen Rechtes zu Unternehmen gemacht werden würden. Durch die Tatsache, dass durch die Blockade auch andere Punkte der Novelle des Kartellgesetzes feststeckten, befand sich die Koalition in einer schwierigen Position. 

Presserverlage können einfacher fusionieren

Überraschend war auch für die fachkundigen Beobachter, dass der geschlossene Kompromiss zu einer Entmachtung der Kartellbehörde an anderer Stelle führte, und betrifft die Überwachung der Preispolitik von kommunalen Unternehmen. Eine Überprüfung durch die Landes- und Bundeskartellbehörden bei Anbieter mit einer privatrechtlichen Rechtsform ist dabei unstrittig. Preise, die ein kommunales Wasserwerk mit der Rechtsform einer GmbH seines Kunden berechnet, unterliegen der Wettbewerbsaufsicht. Kommt es jedoch dazu, dass aus der GmbH durch eine Umwandlung wieder eine Anstalt öffentlichen Rechts wird, werden aus den Preisen Gebühren. Strittig war nun, ob diese Gebühren ebenfalls einer Überprüfung durch die Kartellbehörden unterliegen würden. 2012 wurde durch den Bundesgerichtshof diese Möglichkeit nicht vollends ausgeschlossen, was nun von der Kartellnovelle übernommen wurde. Von einem Experten wurde dies als Aufforderung der Kommunen zu einer Flucht in die Gebühren bezeichnet.

Darüber hinaus ist in der achten Novelle des Kartellgesetzes auch eine Lockerung der Kontrolle bei Fusionen von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen vorgesehen. Pressegrosso, das Pressevertriebssystem, wird nicht nur aufgewertet, sondern auch im Gesetz verankert. Innerhalb der Kartellverfahren werden die Verbraucherverbände mehr Rechte erhalten. Das Kartellamt wird mit der Verabschiedung auch wieder die Kontrolle zurück erlangen, ob die konzerneigenen Tankstellen der Mineralölkonzerne zu besseren Konditionen beliefert werden als die freien Tankstellen. Ende 2012 lief das Verbot aus. (FF/BHB)


 
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