18:00

Selbstbeteiligung statt Werbeaufkleber

Wie das Oberlandesgericht Köln nun entschieden hat, dürfen Kfz-Werkstätten ihren Kunden keinen Nachlass in Höhe der Kaskoselbstbeteiligung bei der Reparatur von Steinschlagschäden anbieten, und dies dem Versicherer verschweigen.


Selbstbeteiligung statt Werbeaufkleber

In dem abgehandelten Fall ging es darum, dass eine Werkstatt dem Kunden eine Gutschrift über den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung ausstellte. Als Gegenleistung erklärte der Kunde, ein Jahr lang einen Aufkleber der Werkstatt auf der Windschutzscheibe angebracht zu lassen.

Das Versicherungsunternehmen rechnete mit der Werkstatt jedoch ab, als sei die Selbstbeteiligung gezahlt worden, was vom Richter als Betrug am Versicherer ausgelegt wurde. Der Aufkleber hätte nichts mit dem Vorteil zu tun, der zulasten des Versicherers gewährt wurde. (NS/BHB)


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
Alle Honorarberater