Bei den Gebühren fürs bargeldlose Zahlen (Electronic Cash) bleibt das Bundeskartellamt hartnäckig. Der Branche sind die Bedenken der Wettbewerbsbehörde nun mitgeteilt worden. Gleichzeitig forderten sie die Verbände dazu auf, angemessene Änderungen vorzuschlagen, wie der Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte.
Händler kommen nicht umhin, für jeden durch eine Girocard vollzogenen Zahlungsvorgang ein Entgelt zu entrichten, das die Bankverbände gemeinsam und einheitlich festgesetzt haben. Das habe zum Ärger Mundts nichts mit den Marktverhältnissen eines Wettbewerbs zu tun. Das Ziel bestünde nun darin, zwischen den einzelnen Banken und Händlern differenzierte Entgelte zu etablieren, denen individuelle Verhandlungen vorausgegangen sein werden. Teilweise stehen die Banken schon in derartigen Entgeltverhandlungen; doch jene Prozesse müssen sowohl strukturell gesichert werden, als auch von Dauer sein.
Fehlende Transparenz stört das Kartellamt
In Deutschland wird kein Kartenzahlsystem häufiger verwendet als Electronic Cash, bei dem die Kunden per EC-Karte und der dazugehörigen Geheimnummer zahlen. Jährlich werden 128 Milliarden Euro an Transaktionsvolumen darüber abgewickelt.
Mundt bemängelte bereits im März die fehlende Transparenz der Gebühren, die von Banken, Handel und Sparkassen abgeführt werden müssen. So könne auch kein rechter Wettbewerb entstehen. Am Schluss müsse der Verbraucher dafür wieder gradestehen, weil der Handel die Gebühren durch erhöhte Preise wieder einspielen muss.
Derweil befindet sich die Deutsche Kreditwirtschaft in konstruktiven Gesprächen mit dem Kartellamt und prüft dessen Bedenken. Nach eigenen Angaben begannen die kartenausgebenden Institute, sowie die Bankverbände, schon in ferner Vergangenheit damit, Entgeltverhandlungen zu führen und strukturelle Anpassungen vorzunehmen. (LB/BHB)