Zahl der Steuerfahndungen rückläufig
Im vergangenen Jahr sollen die Steuerfahnder insgesamt 24.000mal zu Einsätzen bei mutmaßlichen Steuersündern ausgerückt sein, das ist im Vergleich zu 2011 ein Minus von 14 Prozent. Dabei zeigen sich bemerkenswerte regionale Unterschiede. In Hessen sank die Zahl der Prüfungen um ein Drittel, in Baden-Württemberg um ein Viertel, in Nordrhein-Westfalen um immerhin 17 Prozent.
Steuerfahnder-Erfolg belastet
Das Paradoxe ist: der Rückgang hängt zu einem wesentlichen Teil mit dem Erfolg der Steuerfahnder selbst zusammen. Die Auswertung der angekauften Steuer-CD`s hat nicht nur zur Aufdeckung etlicher Fälle von Steuerhinterziehung geführt, sie hat auch eine Welle von Selbstanzeigen ausgelöst. Allein im ersten Halbjahr 2013 gingen 14.500 Anzeigen ein - so viel wie im gesamten Vorjahr. Die Behörden kommen mit der Bearbeitung kaum nach. Oft handelt es sich um komplexe Fälle, die einen erheblichen Prüfungsaufwand erfordern.
Mehr Steuern durch Fahndung
Unter dem Strich lohnt sich die Konzentration auf die Steuer-CD-Fälle. Drei Milliarden Euro Mehreinnahmen bei den Steuern werden durch die Aufklärungsarbeit der Steuerfahnder erwartet. Anderes bleibt dadurch allerdings liegen. Die Bearbeitung von Selbstanzeigen zum Beispiel dauert inzwischen deutlich länger. Während im Jahr 2010 bis zum Bescheid etwa drei Monate nach einer Selbstanzeige vergingen, sind jetzt sechs bis acht Monate realistisch.
Keine Grund für Gelassenheit
Noch unentdeckte Steuersünder mögen angesichts dieser Situation etwas aufatmen. Ein Grund, sich in Sicherheit zu wiegen und weiter Steuern zu hinterziehen, besteht aber nicht. Seitens der Politik wird der Druck, Steuerhinterziehung aufzudecken, eher noch zunehmen als abflauen. Das gilt sowohl auf nationaler Ebene als auch im internationalen Rahmen. Traditionelle Kapitalfluchtpunkte wie die Schweiz oder Offshore-Finanzplätze können sich dabei langfristig der Erwartung nach mehr Transparenz kaum entziehen.
Zu spät für Selbstanzeige
Und wenn die Steuerfahnder erst einmal auf die Spur gekommen sind, ist es für eine Selbstanzeige hinterzogener Steuern zu spät. Dann droht nicht nur die Nachzahlung von Steuern sondern eine empfindliche Strafe, im Extremfall sogar eine Freiheitstrafe.