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Im Internet das große Los gezogen - was ist mit der Steuer?

Gelegentlich - wenn auch viel zu selten - schlägt die Glücksgöttin im Internet zu. Wer beim Online-Casino das große Los gezogen hat, kann sich womöglich über eine schöne Summe freuen. Dabei stellt sich gleich die Frage der Versteuerung.


Die gute Nachricht ist: wer nicht gerade professionell zockt, sondern nur zum Zeitvertreib spielt und dabei gewinnt, muss im Allgemeinen keine Steuer zahlen. Wie so oft gilt allerdings auch hier: keine Regel ohne Ausnahme. Deshalb ist es angebracht, die steuerliche Seite etwas näher zu betrachten.

Bei legalem Glücksspiel meist Steuerfreiheit

Eine ausführliche Darstellung dazu, wann Online Casino Gewinne versteuert werden müssen, gibt es auf lohnsteuer-kompakt.de. Glücksspiel-Gewinne im Internet zählen nicht zu den sieben steuerpflichtigen Einkunftsarten. Ergo ist keine Einkommensteuer zu zahlen. Online-Gewinne werden steuerlich genauso behandelt wie ein "klassischer" Lottogewinn. Es fällt normalerweise auch keine Umsatzsteuer an. Dafür sorgt eine entsprechende Regelung im Umsatzsteuergesetz. Nur bei Sportwetten (von inländischen Anbietern) kann eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, die Steuer wird wie üblich dem Endverbraucher belastet. Ansonsten gilt bei Online-Gewinnen: brutto = netto.

Diese Steuerbefreiung kommt allerdings nur bei legalem Glücksspiel zum Tragen. Wenn auch die Rechtslage bei inländischen Anbietern nach wie vor nicht auf sicheren Füßen steht, sind die deutschen Glücksspiele im Internet in der Regel als legal anzusehen. Das gilt auch für Anbieter mit gültigen Lizenzen aus dem EU-Raum. Schwieriger wird das bei Betreibern außerhalb der EU, die über keine anerkannte Lizenz verfügen. Hier kann ein Gewinn - da illegal - ggf. beschlagnahmt werden. Er wird zwar dann nicht besteuert. Das Geld ist aber trotzdem weg. Generell müssen außerhalb der EU erzielte Gewinne über 10.000 Euro deklariert werden.

Wenn nicht nur Glück im Spiel ist

Für Steuerfreiheit kommt es wesentlich darauf an, dass es sich tatsächlich um ein reines Glücksspiel handelt - zum Beispiel Roulette, Blackjack, Poker, "Einarmige Banditen". Das heißt, der Spielteilnehmer kann den Spielausgang nicht selbst durch Wissen, Geschick, Können usw. gezielt beeinflussen. Gewinne aus Geschicklichkeitsspielen sind "sonstige Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuerrechts und steuerpflichtig.

Schwierig wird es auch, wenn das Glücksspiel nicht zum reinen Zeitvertreib und gelegentlich, sondern professionell und regelmäßig betrieben wird. Dann liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt - insbesondere wenn sonst kaum Einkünfte bestehen. Die Steuerpflicht ist die logische Konsequenz.

Steuerpflicht für Einkünfte aus Gewinnen

Und last but not least gilt: mag der Online-Gewinn steuerfrei sein - wird er eingesetzt, um Einkommen zu erwirtschaften, zum Beispiel durch Geldanlagen oder Immobilienerwerb und Vermietung, unterliegen die erzielten Einkünfte selbstverständlich der Steuerpflicht.


 
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