Vonseiten der Opposition wird die gesetzliche Regelung als „Honorarberatungs-Verhinderungsgesetz“ bezeichnet. Auf der Sitzung am Mittwoch dieser Woche dürfte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vermutlich eine Expertenanhörung beschließen. In der vergangenen Woche im Rahmen der ersten Lesung wurden alle Reden protokolliert. Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Versicherungsberater ihren angestammten Bereich auch in Zukunft innehalten werden oder ob die Honorarberater zukünftig auch Privatpersonen im Bereich Versicherungen beraten und auch Verträge vermitteln dürfen.
Die derzeit durch rot-grün dominierte Länderkammer hatte schon im Vorfeld weitreichende Kritik (Bundesratsdrucksache 814/12 Beschluss) an dem Gesetzentwurf der Koalitionsregierung zur Regelung der Honorar-Finanzanlagenberatung (Bundesratsdrucksache 814/12) geäußert.
Dr. Carsten Sieling, SPD-Finanzexperte, erklärte in seiner Rede vor dem Bundestag, dass er selten ein derart ambitionsloses Vorhaben gesehen hätte, wie das der Regierung. Sollte sich das Vorhaben der Regierung durchsetzen, dass freie Finanzanlagen-Vermittler einer Tätigkeit auf Honorar- oder auch Provisionsbasis nachgehen dürfen, wäre das der schlimmste Fall, der eintreten könnte.
Für Sieling würden die sogenannten Mischmodelle die Intransparenz auf die Spitze treiben, gleichzeitig sprach er sich aber dafür aus, dass Honorarberater auch Produkte verkaufen dürften, jedoch ohne Provisionen. Eine Honorarberatung muss alle Produkte einschließen, so Sieling.
Auf lange Sicht will die Koalition das Produktportfolio der Honorarberatung erweitern
Der beste Schutz für den Verbraucher sieht die FDP-Fraktion darin, wenn für den Kunden das Modell der Bezahlung eindeutig ist und er wählen kann, ob die Beratung auf Honorarbasis oder provisionsbasiert erfolgen soll, so Björn Sänger, FDP-Finanzexperte.
Die Möglichkeit einer Honorarberatung, die provisionsunabhängig tätig ist, sollte nach und nach für alle Finanzprodukte möglich sein, so Sänger. Berücksichtig könnten dabei auf lange Sicht alle drei Bereiche wie Darlehensberatung, Versicherungsberatung und die Finanzanlagen-Vermittlung mit den jeweiligen Regelungskreisen.
Als ersten Schritt sieht auch der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), Hartmut Koschyk (CSU), die Gesetzesvorlage. Im ersten Schritt sollte sich um eine flächendeckende Honorarberatung gekümmert werden, damit auch Kunden außerhalb von Großstädten eine Alternative zu der Provisionsberatung erhalten, so Koschyk.
Versicherungsberater scheinen zufrieden in ihrer Welt zu sein
Ob sich rot-grün mit der Hilfe des Bundesrates damit durchsetzen kann, dass Verbraucher sich zukünftig von einem Honorarberater über alle Finanzprodukte inklusive der Versicherungen beraten lassen und die Verträge auch dort abschließen können, bleibt abzuwarten.
Seine Stärke sieht der Bundesverband der Versicherungsberater e. V. (BVVB) in der unabhängigen Beratung bei allen versicherungs-rechtlichen Belangen. Darüber hinaus werden im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verband die Regelungen der Berufspflichten und Berufsausübung weitgehend von Rechtsanwälten übernommen.
Aktuell darf der Versicherungsberater keine Vermittlung von Produkten vornehmen, jedoch kann er im Kundenauftrag agieren.
Sowohl dem FDP-Bundestagsabgeordneten Sänger, als auch dem BVVB ist bekannt, dass ein Honorarberater auch nicht den Stein der Weisen besitzt. Auch in dieser Branche finden sich schwarze Schafe. (FF/BHB)