Mit dem neuen Honorarberater Gesetz will die Politik die Rahmenbedingungen für Honorarberater deutlich verbessern. Mitte 2014 soll das Gesetz in Kraft treten.
Honorarberatung und provisionsorientierte Finanzberatung
Was ist der Grundgedanke der Honorarberatung? Honorarberater verdienen ihr Geld mit ihren Beratungsleistungen und nicht mit der Vermittlung von Finanzprodukten. Die meisten Finanzberater und Banken arbeiten heute auf der Grundlage von Provisionen, die sie von den Produktanbietern von Finanzdienstleistungen erhalten. Dies ist immer wieder kritisiert worden, weil damit eine unabhängige, ausschließlich an den Kundenbedürfnissen orientierte Finanzberatung in Frage gestellt ist. Honorarberater erzielen ihre Einkünfte dagegen aus Beratungshonoraren ihrer Kunden. Damit wird sichergestellt, dass sie bei der Beratung nicht bestimmte Anbieter wegen der Provision bevorzugen. Dies garantiert mehr Beratungsobjektivität und -qualität.
Gesetzlich geschützt: der Honorar-Anlageberater
Das neue Gesetz schafft den geschützten Beruf des 'Honorar-Anlageberaters'. Dabei werden auch bestimmte Anforderungen an die Qualifikation und Ausbildung gestellt. Außerdem bestehen bestimmte Erlaubnis- und Registrierungspflichten. Honorar-Anlageberater dürfen ausschließlich auf der Basis von Kundenvergütungen tätig sein. Wenn sie Provisionen erhalten, müssen sie sie sofort an ihre Kunden weiterleiten.
Commerzbank will zunächst keine Honorarberatung
Der Umstieg von der provisionsorientierten Finanzberatung auf die Honoraranlageberatung stellt einen Paradigmenwechsel dar. Noch lässt sich schwer abschätzen, wie die Kunden und die Finanzbranche auf das Modell reagieren werden. Vielfach besteht Skepsis bezüglich einer breiten Akzeptanz. Die Commerzbank als eines der größten deutschen Kreditinstitute hat jetzt erklärt, dass sie erst einmal keine Honoraranlageberatung anbieten werde.
Die Bank ist derzeit dabei, ihr Privatkundengeschäft neu zu strukturieren, um zukünftig die erlittenen Verluste zu vermeiden. Dabei soll im Wertpapiergeschäft ein differenziertes Depotangebot verwirklicht werden, das vom Direktgeschäft bis zum beratungsorientierten PremiumDepot reicht. Das Premiumangebot stellt immerhin eine Annäherung an die Honorarberatung dar. Grundsätzlich erlaubt das Gesetz Finanzdienstleistern sowohl Honoraranlageberatung als auch provisionsorientierte Finanzberatung. Beide Bereiche müssen aber strikt voneinander getrennt sein.