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Honorarberater: Vorschläge zum Gesetzesentwurf

Am 18. März geht die parlamentarische Diskussion im Bezug auf das geplante Honoraranlageberatungsgesetz im Bundestag in die nächste Runde. Die SPD hat für die Ausgestaltung der Honorarberater einen eigenen Antrag eingereicht.


Honorarberater

Bereits Mitte Februar begann die Diskussion zwischen Opposition und Regierung mit einer Debatte im Plenarsaal des Reichstages. Bei dem geplanten Honoraranlageberatungsgesetz traten zwischen der Opposition und den Regierungsparteien diverse Differenzen zutage. Zur Stärkung der Honorarberatung hat nun die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag im Parlament eingereicht. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass die unterschiedlichen Standpunkte in drei wichtigen Punkten vorhanden sind. Interessant, aber vor allem relevant, ist bei diesen Punkten die Tatsache, dass in dem zustimmungspflichtigen Bundesrat die Mehrheit von der SPD geführte Länder sind. Auch wenn bislang die abgegebenen Empfehlungen der Länderkammer nicht zwingend Rückschlüsse zulassen würden auf die Parteizugehörigkeit von einzelnen Bundesratsmitgliedern. 

Worin sich der Honorarberater-Gesetzentwurf und der SPD-Antrag unterscheiden

Von der SPD wird in dem Antrag gefordert, dass nur derjenige ein Honorarberater sein sollte, der im Rahmen seiner Beratung keinerlei Zuwendungen von Dritten bezieht. Auch Bestandprovisionen dürfen nicht angenommen werden. Vonseiten der Regierung wird jedoch darauf verwiesen, dass nicht alle infrage kommenden Produkte provisionsfrei erhältlich sind. In solchen Fällen sollten Honorarberater geldwerte Zuwendungen annehmen dürfen, jedoch nicht vereinnahmen. Die Sozialdemokraten ihrerseits wollen aus diesem Grund die Anbieter von Finanzprodukten durch eine gesetzliche Regelung dazu verpflichten, deutschlandweit für ihre Produkte Nettotarife ohne Provisionen einzuführen. Unter Hinweis auf den viel zu hohen bürokratischen Aufwand wurde dieser Punkt von der Regierung abgelehnt.

Als Drittes werden von der SPD eine Prüfung der umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung von Versicherungsmaklern und Honorarberatern und auch eine einkommenssteuerliche Gleichbehandlung bei provisionsfreien und provisionsbeinhaltenden Produkten gefordert. Bislang ist die Honorarberatung umsatzsteuerpflichtig, wenn keine Produktvermittlung getätigt wird. Zu diesem Punkt findet sich in dem bisherigen Gesetzentwurf nichts. 

Haftpflicht und Sachkundenachweis bei beiden Gruppen

Geht es nach der Regierung, dann sollte die Aufsicht über die Honorarberater, wie auch bei den Finanzanlageberatern, mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO bei den zuständigen Gewerbeämtern liegen. Zumindestens lässt sich in dem Gesetzesentwurf keine Passage finden, die anders lauten würde. Die SPD dagegen würde eine Aufsicht über die Honorarberater durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, empfehlen.

Dennoch finden sich zwischen den Lagern auch Gemeinsamkeiten. Sowohl in dem Gesetzentwurf als auch in dem Antrag der SPD ist eine Berufshaftpflichtversicherung und auch ein Sachkundenachweis, laut dem Gesetzentwurf in Anlehnung an den § 34f GewO, vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Honorarberater in ein Beraterregister aufgenommen werden. (FR/BHB)


 
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