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Häusliche Pflege oft nicht legal

Der Pflegealltag sieht in Deutschland vielerorts ähnlich aus – und ist nicht immer ganz legal. Viele Familien sind für die Pflege eines Pflegefalls auf Hilfe von außerhalb angewiesen, da sie selbst mit Beruf und ihrer eigenen Familie zu tun haben und nicht 24 Stunden für den Pflegebedürftigen zur Stelle sein können.


Pflege oft nicht legal

Deshalb arbeiten viele Pflegekräfte – oftmals aus dem Ausland – auf eigene Rechnung, wohnen bei dem Pflegebedürftigen und helfen diesem durch den Alltag.

„Das bewegt sich oft am Rande der Legalität“, erklärt Heike Nordmann, Referentin für Pflegedienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der „Welt“ gegenüber. Vielen Angehörigen der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland, sind die Kosten deutscher Pflegedienste schlicht zu teuer. Rundum die Uhr-Betreuung kostet. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach aus seiner Studie schließt, sollen es bis in zehn Jahren gar 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen sein. Wie das Statistische Bundesamt erklärt, werden über zwei Drittel von diesen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt.

Ferner sollen rund 150.000 Menschen in Pflegestufe 3 zuhause gepflegt werden, weitere 500.000 in Pflegestufe 2. Sieht man sich die deutschen Löhne, Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetze an, ist klar, weshalb dies kostet.

Kaum verwunderlich ist es daher, dass viele Familien auf osteuropäische Pflegedienste zurückgreifen. Allerdings besteht hier die Gefahr der Scheinselbstständigkeit wie Nordmann darlegt: „In einem so gelagerten Fall handelt es sich in der Regel um eine Scheinselbstständigkeit.“ Denn wohnt ein Auftragnehmer im Haus des Auftraggebers – wie es in diesen Angelegenheiten der Fall ist – ist dieser nicht mehr unabhängig und somit eigentlich angestellt. Auch in Sachen Sozialversicherung und Steuern ist da nicht immer alles so ersichtlich. Wie Nordmann fortfährt, sollte man sich deshalb Gedanken machen. „Bei einem Festpreis von unter 1000 Euro monatlich werden mit Sicherheit die Regeln zur Entlohnung unterlaufen.“

Wer sich auf der sicheren Seite befinden möchte, sollte sich genauestens über die Beschäftigung einer Pflegekraft aus den osteuropäischen Ländern informieren.

So können Angehörige, die die Leistungen einer osteuropäischen Pflegekraft in Anspruch nehmen möchte, selbst Arbeitgeber werden. „Klar sollte einem dabei sein, dass man selbst Arbeitgeber wird – mit allen Pflichten“, so Nordmann. Dies beinhaltet Sozialversicherungen, Urlaub, Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit. Auch ein Ersatz muss selbst gefunden werden, kann die Pflegerin mal nicht die Arbeit antreten.

Wer es sich einfacher machen möchte, kann eine deutsche Agentur damit beauftragen, Personal zu finden, denn viele deutsche Agenturen arbeiten mit Unternehmen im Ausland zusammen.

Aber auch hier sollte einiges beachtet werden. Das weiß Martin Wysocki, Geschäftsführer der Agentur Pflegehelden: „Wichtig ist es, einen deutschen Ansprechpartner zu haben, am besten sogar jemanden, der nach Hause kommt, um die Situation vor Ort zu beurteilen.“

So sollte die Agentur über Erfahrung verfügen und somit auch am Markt schon bestens etabliert sein. Auch sollte die Pflegekraft spätestens zum Arbeitsantritt eine „A1“-Bescheinigung vorlegen. Somit kann man sicher sein, dass die Person in ihrem Heimatland Sozialversicherungsabgaben zahlt. Aber auch über alles andere sollte man sich nach Wysocki Gedanken machen: „Von Anfang an klar sollte auch sein, wie durch die Agentur eine Vertretung organisiert werden kann, falls die Haushaltshilfe krank wird oder in Urlaub geht.“  (NS/BHB)


 
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