Mit ihnen profitieren Länder und Gemeinden vom Immobilienboom. Das Nachsehen haben Immobilienkäufer, -eigentümer und auch Mieter.
Grunderwerbsteuer: Länder drehen an der Steuerschraube
Insbesondere die Grunderwerbsteuer ist im Zeitablauf deutlich gestiegen. Bis zur Föderalismusreform vor sieben Jahren galt bundesweit ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 Prozent, bis 1996 wurden sogar nur zwei Prozent berechnet. Seit der Reform dürfen die Länder die Steuersätze selbst festlegen und haben das - zum Teil mehrfach - zu kräftigen Steuererhöhungen genutzt. Nur in Bayern und Sachsen gilt noch der 3,5 Prozent-Satz. Zum Jahreswechsel haben vier Bundesländer ihre Steuersätze erneut angepasst. Am teuersten ist Grunderwerb künftig in Schleswig-Holstein. Hier fallen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Danach folgen Berlin mit 6 Prozent und Niedersachsen sowie Bremen mit jeweils 5 Prozent. Jeder Prozentpunkt bedeutet beim Immobilienerwerb Mehrkosten von ggf. mehreren Tausend Euro.
Reformbedarf bei der Grundsteuer
Bei der Grundsteuer ist die Sachlage weniger klar. Sie wird auf kommunaler Ebene erhoben und über die Hebesätze gemeindeindividuell festgelegt. Nur die Berechnungsgrundlagen sind einheitlich. Sie stehen aber in Frage. Die rechtliche Zulässigkeit der sogenannten Einheitsbewertung bei Immobilien für die Steuererhebung ist nämlich stark umstritten. Beim Bundesverfassungsgericht liegen entsprechende Beschwerden vor. Seit Jahrzehnten wurde die Bewertung nicht mehr an die tatsächliche Preisentwicklung angepasst. In den neuen Bundesländern wird bei der Bewertung sogar noch das Niveau von 1935 zugrunde gelegt. Eine Reform, auf die die Bundesländer sich bislang nicht verständigen konnten, ist daher unerlässlich. Eine Anhebung der Grundsteuer in diesem Zusammenhang ist jedenfalls wahrscheinlich.
Unterschiedliche steuerliche Wirkungen
Die Grunderwerbsteuer ist eine Einmalsteuer, die beim Immobilien- oder Grundstückskauf anfällt. Sie belastet vor allem die Erzielung von Veräußerungsgewinnen beim Verkauf. Im Gegensatz dazu fällt die Grundsteuer kontinuierlich - nämlich quartalsmäßig - an. Sie wirkt belastend in Bezug auf die Mieterträge bzw. -ersparnisse. Betroffen sind auch Mieter, denn im Rahmen der Nebenkosten kann die Grundsteuer auf Mieter abgewälzt werden. Steigende Grunderwerbsteuer bedeutet daher zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb, steigende Grundsteuer dagegen höhere Kosten für Immobiliennutzung.