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„Goldfinger“ als Steuersparmodell ist bald Geschichte

Steuerhinterziehung. Reiche Deutsche, die im Ausland Gold handeln, belasten die Staatskassen mit hunderten Millionen Euro pro Jahr.


„Goldfinger“ als Steuersparmodell ist bald Geschichte

Wer Gold über ausländische Firmen handelt, kann eines der letzten Steuerschlupflöcher nutzen und dazu beitragen, dem Staat dadurch nahezu 700 Millionen Euro Steuerausfälle pro Jahr zu bescheren. Nun sollen die Regeln verschärft werden und eine Eindämmung der Praxis zur Folge haben. Besser ist es Gold über Indexfonds (ETF) zu erwerben.

Über ausländische Firmen handeln reiche Manager mit Gold und hintergehen so den deutschen Fiskus. Unter Experten hat sich die Bezeichnung „Goldfinger“ für reiche Bürger festgesetzt, die ihren Reichtum vor dem Fiskus verschleiern. Diese Fälle nehmen tendenziell zu, weil Finanzbeamte auch vor Gerichten bisher keinen Erfolg hatten, nachdem sie dagegen vorgegangen sind.

Die  Bundesregierung möchte diese Lücke für Steuern jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2012 schließen. Der Finanzausschuss des Bundestages hat es kürzlich gebilligt. Vorschläge des Bundesrates werden nun aufgegriffen, womit die Regeln entsprechend verschärft werden.

Ein Goldfinger hinterzieht seine Steuern auf diese Weise: Im Ausland wird eine Personengesellschaft mit dem Geschäftszweck des Rohstoffhandels gegründet. Anschließend kauft und verkauft diese Firma Gold (oder andere Edelmetalle). Am besten mit einem Staat als Handelspartner, der dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt. Zunächst wird dann der Kaufpreis für das Gold in der Steuererklärung als großer Verlust angegeben. Im Jahr des Kaufes reduziert sich die Steuerlast, weil der Steuersatz des Gesamteinkommens durch den negativen „Progressionsvorbehalt“ auf Null verringert wird. Zielsetzung ist die Neutralisierung von „Sondereinkünften“, andere denken über Freistellungsaufträge nach.

Im darauf folgenden Schritt wird das Gold verkauft – naturgemäß fallen bei einem stetig ansteigenden Goldpreis in der Regel Gewinne an. Im Inland sind diese Einkünfte wegen des Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei und unterliegen demnach nur dem „Progressionsvorbehalt“. Schlussendlich bedeutet es, dass Zusatzeinkünfte nur einen steigenden Steuersatz bewirken, was sich aber bei derart hohen Grundeinkommen ohnehin nicht mehr auswirkt, weil das besagte Klientel schon in der höchsten Progressionsstufe liegt. Dazu hat der Bundesrat Stellung bezogen: Ein positiver Progressionsvorbehalt ist nicht in der Lage, die tatsächliche Steuerminderung des vorangegangenen Verlustjahres auszugleichen. Die schwarz-gelbe Koalition möchte diese Vorgehensweise mithilfe eines zeitlich versetzten Betriebsausgabenabzugs zukünftig verhindern.

Der baden-württembergische Ministeriumsexperte Bertram Dornheim hofft, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist, obwohl ein gerichtliches Vorgehen bislang erfolglos blieb. Gute Gründe sprächen gegen eine Anerkennung der Modelle. Schon bisher hätten sie nicht auf einer soliden rechtlichen Grundlage gefußt.

Die Goldfälle werden noch nicht lange aufgearbeitet – zudem waren die Länderbeamten bislang erfolglos bei ihren gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dadurch sind Anleger verstärkt auf die Goldfinger-Methode aufmerksam geworden, was sich auch in neuesten Zahlen niederschlägt. Das letzte Wort wird hier der Bundesfinanzhof haben. (LB/BHB)


 
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