Dabei muss es nicht immer eine Gehaltserhöhung sein, um die Mitarbeiter bei Laune zu halten. Laut der aktuellen Vergütungsstudie der Unternehmensberatung Towers Watson General Industry würden sich 75 Prozent der Angestellten zum Beispiel besonders über die Übernahme ihrer Handykosten durch den Arbeitgeber freuen. Zusatzleistungen sind eine effektive Möglichkeit für das Unternehmen, die Mitarbeitermotivation zu stärken, und dabei noch Abgaben zu sparen.
Gehaltsextras motivieren Mitarbeiter
Wenn es um Mitarbeitermotivation geht, sind Zusatzleistungen und Gehaltsextras ein wichtiger Faktor und effektives Tool im HRM. Herkömmliche Gehaltserhöhungen haben jedoch sowohl für das Unternehmen als auch die Mitarbeiter zahlreiche Nachteile. Während sich die Ausgaben für das Unternehmen signifikant erhöhen, kommt letztendlich nur ein Bruchteil des zusätzlichen Gehaltes auch tatsächlich auf den Konten der Mitarbeiter an. Somit entsteht eine für beide Seiten unbefriedigende Situation.
Betriebliche Zusatzleistungen überzeugen mit handfesten Vorteilen
Betriebliche Zusatzleistungen sind daher eine überaus attraktive Alternative zu Gehaltserhöhungen und werden nicht ohne Grund stetig beliebter. Da sie abgabenbegünstigt sind, handelt es sich bei ihnen um eine ideale Möglichkeit für Unternehmen, Steuern zu sparen und Mitarbeitern dennoch Zuzahlungen in unterschiedlichen Formen zukommen zu lassen. Anders als herkömmliche Gehaltserhöhungen erreichen diese die Mitarbeiter zudem in vollem Umfang. Aber Vorsicht: Um eine betriebliche Übung und damit die Umwandlung der Sonderleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter einen Freiwilligkeitsvorbehalt unterschreiben zu lassen.
Die folgenden Punkte sprechen für begünstigte Bezahlungsformen:
- Für Arbeitgeber entfallen die Lohnnebenkosten. Es fällt höchstens eine pauschale Lohnsteuer an.
- Durch die verschiedenen Zuwendungen steigt die Motivation der Mitarbeiter. Dies kommt direkt dem Unternehmen zugute.
- Die Lohnsteuer entfällt oder wird zu einem niedrigen Satz pauschal erhoben.
- Sozialabgaben entfallen ebenfalls.
- Mitarbeiter müssen den Bezug begünstigter Bezahlungsformen nicht in ihrer Steuererklärung angeben.
Somit sind betriebliche Zusatzleistungen sowohl für das Unternehmen als auch die Mitarbeiter wesentlich attraktiver als herkömmliche Gehaltserhöhungen.
Die fünf populärsten betrieblichen Zusatzleistungen in Deutschland
Die Unternehmensberatung Towers Watson General Industry führt jährlich eine Vergütungsstudie in über 100 Ländern und 17 000 Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch. Auch in Deutschland nahmen 500 Unternehmen an dieser Studie teil. So konnten die fünf beliebtesten Zusatzleistungen in deutschen Unternehmen festgestellt werden.
An der Spitze findet man mit 75 Prozent die Übernahme der Handykosten. Gleich dahinter befinden sich mit 74 Prozent Arbeitgeberdarlehen. Diese werden zu besonders günstigen Konditionen gewährt und binden die Mitarbeiter zudem längerfristig an ein Unternehmen. Auf dem dritten Platz liegt mit 43 Prozent das vergünstigte Mittagessen. Auf Platz vier stehen Firmenrabatte mit 33 Prozent. Auf dem fünften Platz und mit 17 Prozent relativ weit abgeschlagen finden sich schließlich Kinderbetreuungsangebote. Hierbei kann es sich sowohl um partielle Kostenübernahme als auch die Bereitstellung eigener Betreuungseinrichtungen handeln.
Obwohl sich Kinderbetreuungsangebote lediglich auf Platz fünf der Liste befinden, handelt es sich bei diesen um eine zunehmend populärer werdende Form der Zusatzleistungen.
Neben den in der Studie angeführten Leistungen gibt es selbstverständlich noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, Mitarbeitern Zuwendungen zukommen zu lassen.
Folgende Zusatzleistungen sind steuerfrei zu vergeben:
- Warengutscheine in der Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat. Diese Gutscheine müssen monatlich ausgestellt und auch eingelöst werden.
- Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 500 Euro pro Jahr in Form von Leistungen oder Zuschüssen in bar. Hierunter fallen alle Leistungen, die im Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt sind.
- Kinderbetreuungskosten noch nicht schulpflichtiger Kinder können teilweise oder auch komplett übernommen werden.
- Reisekostenerstattungen sind ebenfalls steuerfrei.
Folgende Zusatzleistungen werden pauschal besteuert:
- Der Fahrtkostenzuschuss wird pauschal mit 15 Prozent besteuert. Pro Kilometer können bis zu 30 Cent bezahlt werden. Der Fahrtkostenzuschuss kann monatlich oder auch jährlich ausbezahlt werden.
- Erholungsbeihilfen werden mit 25 Prozent besteuert. Die Höhe der zulässigen Erholungsbeihilfe hängt vom Familienstand des Empfängers ab.
- Die Übereignung von EDV-Geräten sowie Zuschüsse zu privaten Internetkosten werden ebenfalls mit 25 Prozent besteuert.
Fazit: Mitarbeitermotivation muss nicht teuer sein, kann sich jedoch am Ende für das Unternehmen bezahlt machen.