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Geldanlage: BGH verschäft Aufklärungspflicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Wirkung zum 1. August die Aufklärungspflicht bei der Geldanlage ausgeweitet. Ab dem Datum müssen Geldinstitute unaufgefordert über Provisionen bei Kapitalanlagen Auskunft erteilen. Insbesondere Privatanleger profitieren von der neuen Transparenz.


Beratung

Aufklärungspflicht gegenüber Privatkunden

Aufgrund der BGH-Entscheidung müssen Banken ihren Kunden zukünftig Rechenschaft ablegen, wie viel Provision ihnen durch den Verkauf von Anlageprodukten zufällt. Das Urteil vom BGH ist auf der Webpräsenz des Bundesgerichtshofs nachzulesen. Bislang hatten die obersten Richter den Banken lediglich Pflichten im Rahmen des Aufsichtsrechts auferlegt, Verbraucher konnten bei der Geldanlage daraus wenig Nutzen ziehen.

Mit der neuen Initiative des Bundesgerichtshofs wird erstmals das Zivilrecht tangiert. Daraus resultiert das Recht der Anleger auf Entschädigung, wenn der Berater seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt und Provisionen bei Investments verschweigt. Von der neuen Transparenz der Aufklärungspflicht profitieren in erster Linie die Anleger, welche in Zukunft nicht mehr mit verdeckten Zuwendungen Dritter an das beratende Institut rechnen müssen. 

Der BGH geht mit dem Urteil über die bisher bestehende Aufklärungspflicht nach dem Aufsichtsrecht hinaus, es geht den Bundesrichtern nicht nur um das Wertpapierhandelsgesetz. Vielmehr haben sie alle Kapitalanlagen im Fokus, bei denen eine Beratung dokumentiert werden muss.

Streitpunkt Provisionen

In der Praxis rief die Bewertung der Provisionen bisher immer Unsicherheiten hervor, welche der BGH mit seinem Urteil jetzt beseitigte. Kick-backs und sogenannte Innenprovisionen wurden von anderen Gerichten bisher höchst unterschiedlich beurteilt. Mit der neuen Aufklärungspflicht werden ab dem Stichtag alle Arten von Zuwendungen bei der Geldanlage offengelegt. 

Der BGH hat mit seinem Richterspruch den Banken für alle vor dem Stichtag liegenden Fälle einen umfassenden Freibrief erteilt. Unklarheiten bei der Rückvergütung der Geldanlage aus davorliegenden Zeiten müssen nicht mehr entschieden werden. 

Deutsche Wirtschaftsexperten halten das BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht bei der Geldanlage für gerecht. Die Richter hätten damit nicht nur für mehr Transparenz gesorgt, alle Beteiligten haben dadurch eine Leitlinie, die keine falschen Rückschlüsse mehr zulässt. 

 

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