Dienstwagen für zunehmend viele Mitarbeiter
Ein Dienstwagen gehört für Außendienstmitarbeiter und Führungskräfte in den meisten Fällen als sogenanntes On-top-Modell zum Einkommen. Bei anderen Beschäftigten dient die Bereitstellung eines Dienstwagens oft zur Motivation. Für ein Dienstfahrzeug verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen der Leasingrate entsprechenden Anteil seines Bruttogehalts. Damit ergibt sich für ihn ein niedrigeres Einkommen, bei dem er weniger Steuern und Sozialabgaben zu entrichten hat. Diese Art von Gehaltsumwandlung wird von den Finanzämtern grundsätzlich erlaubt.
Für Arbeitgeber rechnet sich die Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs vor allem bei Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Arbeit viel unterwegs sein müssen. Steuerfrei erfolgt die Erstattung der Kilometerpauschale bei dienstlichen Fahrten nicht, doch lassen sich die Dienstreisekilometer mit der monatlichen Leasingrate verrechnen.
Zur privaten Nutzung von Dienstwagen
Der Gesetzgeber hat die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen seit Anfang 2006 neuen Regeln unterworfen. Demnach müssen private Fahrten sowie Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Gleiches gilt auch für Selbstständige, die ihr Firmenfahrzeug für private Zwecke nutzen. Hierbei kommen zwei Vorgehensweisen zur Anwendung:
- Die pauschale Einprozentmethode.
- Das persönliche Fahrtenbuch.
Allerdings setzt das Fahrtenbuch ordnungsgemäße Führung voraus, sonst verweigert das Finanzamt die Anerkennung und greift auf die Einprozentmethode zurück. In der Regel rechnet sich die Führung eines Fahrtenbuchs für die Personen, die ihren Dienstwagen überwiegend geschäftlich und kaum privat nutzen. Für alle Fahrten zwischen Wohnsitz und Firma gilt dieser Ansatz: 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises multipliziert mit den einfachen Entfernungskilometern, für Familienheimfahrten gilt hingegen der Faktor 0,002 Prozent.
Bevor sich Arbeitnehmer für einen Dienstwagen entscheiden ...
Sollten sie unbedingt nachrechnen, welche Vorteile ein Dienstfahrzeug gegenüber einem eigenen Auto bringt. Dabei spielen diese Kriterien tragende Rollen:
- Die Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnung.
- Art der Krankenversicherung und individuelle Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen ebenfalls in die Entscheidung einbezogen werden.
- Die Kreditkosten bei der Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs.
Arbeitnehmer müssen mit ihren Chefs auch die Übernahme der laufenden Kosten für Kraftstoff und Wartung abklären. Darüber hinaus gibt es noch weitere Positionen, die vor der Entscheidung für einen Dienstwagen geklärt werden müssen. Bei Unterhaltsdiskussionen taucht oft die Frage auf, ob das Dienstwagenprivileg zum Einkommen gehört.
Weniger mit der Materie vertraute wenden sich idealerweise an Fachanwälte, die sich mit Familienrecht auskennen. Hier erfahren Sie unter anderem auch, welche Folgen für einen Dienstwagen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.