Die Bildzeitung publizierte nach Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz in einem Zeitungsbericht, dass innerhalb von zwei Jahren die Gebühren für das Geldabheben an Automaten fremder Institute deutlich gefallen seien. Der Großteil aller Privatbanken Deutschlands senkte die Preise für einmaliges Abheben auf den Betrag von maximal 1,95 Euro.
Diese Entwicklung ist auf die Einführung der obligatorischen Gebührenanzeige vor zwei Jahren zurückzuführen, wodurch die Gesetzesänderung weitgehend als Erfolg verbucht werden kann. Damals wurde jede Bank verpflichtet, die entstehenden Gebühren anzuzeigen, bevor es zur Auszahlung kommt. So können Kunden einen Weg um teure Auszahlungsautomaten machen. Vorher bemerkten sie die entstandenen Kosten oftmals erst auf dem nächten Kontoauszug.
Aber es gibt immer noch Geldinstitute, die Fremdabheber unverhohlen zur Kasse bitten und ihnen bis zu sechs Euro abnehmen. In diesem Sinn hatte auch das Bundeskartellamt schon häufig Kritik geäußert. Besonders die Gebühren der regional agierenden Sparkassen und Genossenschaftsbanken lägen sehr weit über denen von Kreditinstituten, die bundesweit tätig sind. (LB/BHB)