23:00

Freibetrag für Abgeltungssteuer ausgeschöpft und dann?

Seit 2009 werden Kapitaleinkünfte aus Privatvermögen mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% belegt. Weitere Beträge durch Kirchensteuer und Soli-Zuschlag addieren sich dazu. Dagegen stehen Freibeträge, die sich in den letzten Jahren auf etwa ein Viertel des Standes vor der Euro-Umstellung reduziert haben.


Freibetrag

Mit der Steuerreform 2009 hat sich für Sparer einiges nicht nur zum Guten geändert

Insgesamt zeigt sich das Besteuerungsverfahren jetzt einfacher, doch brachten nachträgliche Veränderungen auch weitere Belastungen für die Sparer mit sich. Private Einkünfte, die aus Zinsgewinnen, Dividenden sowie Kursgewinnen bestehen, werden mit einer Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Die Steuer ist eine Quellensteuer, die von den jeweiligen Bankinstituten oder Fondsgesellschaften direkt von der Quelle an das Finanzamt weitergeleitet wird.

Der Begriff Abgeltungssteuer erklärt sich aus dem Umstand, dass die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, da die Steuerschuld durch den Pausch-Betrag bereits abgegolten wurde. Zur Minderung der Steuer hat jeder Steuerpflichtige einen Freibetrag zur Verfügung. Der Freibetrag liegt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Um den Freibetrag auszuschöpfen, ist ein Freistellungsauftrag 2013 bei der Bank einzureichen, wer mehrere Bankkonten hat, muss den Freibetrag splitten und aufteilen. Der in den letzten Jahren stark geschrumpfte Freibetrag belastet Sparer ebenso wie die vielen gestrichenen Regelungen vor der Abgeltungssteuer. Kurz vor der Jahrtausendwende konnten sich Sparer noch über einen Freibetrag für Ledige in Höhe von 6100 DM freuen, davon sind nun mehr 25% übrig. 

Die Abgeltungssteuer kann meist einfach umgangen werden

Besserverdiener haben keine Probleme mit dem Pauschalbetrag. Da deren Steuersatz in der Regel deutlich über 25% liegt, können sie durch die pauschale Besteuerung ganz legal ihre Steuerschuld auf Vermögenseinkünfte senken, die sonst nach dem für sie geltenden Einkommenssteuersatz veranlagt würden. Der weniger gut Verdienende muss nach Lösungen zur Umgehung der Abgeltungssteuer suchen und seinen Freibetrag einsetzen. Liegt die Einkommensteuer unter 25%, sollten Einkünfte aus Privatvermögen in der Einkommenssteuer angegeben werden, damit entfällt dann der Pausch-Betrag der Abgeltungssteuer.

Die Umstellung der Besteuerung gestaltet sich sehr einfach und ist mit einem Antrag beim Finanzamt erledigt. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt können Leute mit niedrigem Einkommen wie Studenten, Schüler, Azubis oder Rentner die Abgeltungssteuer vermeiden. Darüber hinaus bieten alternative Anlagemöglichkeiten wie beispielsweise kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen Optionen zur Vermeidung der Pauschalsteuer.

Google+


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
Schnellzugang Finanzen

18.04.2021 - Steuern
23.01.2021 - Steuern
Mitarbeiteraktien: steuerliche Behandlung? Der Honorar-Finanzanlagenberater Frank Frommholz über Grundzüge.
09.01.2021 - Steuern
Steuern: Der Kampf lohnt sich! Die engagierte Honorar-Finanzanlagenberaterin Claudia Bischof aus Berlin ermutigt zum Kampf.
Alle Honorarberater