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Finanzberater: Was ist das?

Ein Finanzberater ist jemand, der seinen Kunden über Kredite, Geldanlagen und Versicherungen informiert und berät. Entweder findet diese Beratung aus akuten Anlässen statt oder wird strukturiert geplant. Am Schluss vermittelt der Finanzberater seinem Kunden oftmals ein Finanzprodukt.


Finanzberater

Wenn ein Finanzberater gemeint ist, sprechen Manche auch von einem Vermögensberater, einem Anlageberater oder vom Financial Adviser. Ein Finanzberater ist entweder ein angestellter Arbeitnehmer oder arbeitet selbstständig. Häufig ist ein selbstständiger Finanzberater mit einem Vertrag an die Finanzprodukte bestimmter Finanzvertriebe, Banken oder Versicherungen gebunden.

Anders als der Begriff des Versicherungsberaters ist der des Finanzberaters nicht durch ein Gesetz geschützt. Geht es in der Beratung um steuerliche oder gesetzliche Aspekte, ist der Finanzberater dazu gezwungen, die Grenzen vom Steuerberatungsgesetz und vom Rechtsberatungsgesetz einzuhalten. Die rechtliche und steuerliche Beratung ist in begrenztem Umfang allerdings zulässig, sofern sie mit der Tätigkeit in direktem Zusammenhang steht. Es kommt dabei auf die Produktgruppen an, in denen beraten oder vermittelt wird. Eine Gewerbeanmeldung ist für eine solche selbstständige Tätigkeit die Voraussetzung.

Finanzberater vermitteln auch Darlehen

In Deutschland braucht man eine spezielle Gewerbeerlaubnis, wenn man ein Darlehen vermitteln möchte. Damit er sie erhält, muss der Finanzberater belegen, dass er zuverlässig ist, also in den letzten fünf Jahren keine Straftat begangen hat, und in geordneten Verhältnissen lebt. Dabei ist ausschlaggebend, dass kein Insolvenzverfahren gegen sein Vermögen bevorsteht. Jeder selbstständige Finanzberater muss die Gesetze der Bauträger- und Maklerverordnung beachten.

Ist ein Finanzberater als Versicherungsvermittler zugelassen, besitzt er abermals eine besondere Gewerbeerlaubnis, die er nur erhalten konnte, weil er die erforderliche Zuverlässig erbringt, dazu in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und er eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat. Außerdem muss er seine Fachkenntnis durch eine Sachkundeprüfung beweisen, die er bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat. Auch andere Abschlüsse wären möglich, die ihn für seine Arbeit qualifizieren.

Ist ein Versicherungsvermittler eng an ein einzelnes Versicherungsunternehmen gebunden, braucht er eine solche Erlaubnis nicht und muss seine Sachkunde auch nicht beweisen, weil der Arbeitgeber, hier eine Versicherungsgesellschaft, in Haftungsfällen aufkommt. Die Versicherungsvermittler erhalten einen Eintrag in einem besonderen Register der Industrie- und Handelskammer.

Finanzprodukt-Vertrieb braucht besondere Zulassung des Finanzberaters

Möchte ein Finanzberater seine Kunden bei Kapitalanlageprodukten beraten oder sie vermitteln, braucht er nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut oder als Kreditinstitut. Es gibt jedoch Ausnahmen für Produkte, die besonders für Privatkunden wichtig sind. Damit diese vermittelt werden können, reicht schon eine Gewerbeerlaubnis nach den Vorgaben eines Darlehensvermittlers. Jährlich ist für den Erlaubnisinhaber eine Wirtschaftsprüfung obligatorisch, die durch einen vereidigten Buchprüfer durchgeführt werden kann. Seinen Prüfbericht reicht dieser bei der Gewerbebehörde ein. Zukünftig müssen auch hier – wie bei den Versicherungsvermittlern – die Berufshaftpflichtversicherung und die Sachkunde nachgewiesen werden.

Berater sind in unterschiedlichen Organisationsformen und mit voneinander abweichenden Geschäftsmodellen am Markt tätig. Als erstes gibt es da ein Vergütungsmodell, bei dem der Finanzberater durch den Produktanbieter entlohnt wird. Das steht zurzeit sehr in der Kritik, weil hier zwei verschiedene Interessen das Handeln des Beraters bestimmen: Es liegt ein systematischer Zielkonflikt vor. Nur beim Abschluss eines Vertrags zu einem Finanzprodukt erhält der Berater eine Vergütung. Dieses Produkt muss aber nicht zwangsläufig für den Kunden gut sein. Im schlimmsten Fall lässt der Berater auf Provisionsbasis Verträge von seinem Kunden unterschreiben, die dem schließlich schaden. Verbraucherschützer befürworten deshalb, sich von einem Honorarberater erhellen zu lassen. Der wird für die Beratung direkt mit einem festen Stundensatz honoriert. Die entstehende Provision schüttet er im Regelfall anschließend an den Kunden aus, wodurch er unabhängig von den Finanzprodukten wird, die er empfiehlt. Für den Kunden herrscht in diesem Fall ein Höchstmaß an Transparenz. Anders als in Großbritannien beispielsweise ist diese Form der Beratung in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitet.

Auf der Suche nach einem Finanzberater

Suchen Sie einen Finanzberater, können Sie sich an die verschiedenen Organisationen wenden, unter denen sie zusammengeschlossen sind. Da ist beispielsweise der Verbund Deutscher Honorarberater oder der Finanzplaner Deutschland Bundesverband, oder auch die Bundesweite Honorarberatung mit der Deutschlandkarte "Honorarberater finden". Suchen Sie einen Makler, der auf Provisionsbasis arbeitet, können Sie sich an den Verband deutscher Versicherungsmakler oder den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute wenden. Dessen Mitglieder agieren häufig im Auftrag der Anbieter. Ist ein Makler dort Mitglied, hat man zwar keine absolute Sicherheit, aber es ist wahrscheinlich, dort einen seriösen Berater zu finden.

Kosten einer Beratung

Da jeder Finanzberater auf Honorarbasis frei arbeitet, gibt es keinerlei feste Gebührensätze. Üblich sind Stundenlöhne von 100 bis 150 Euro. Verbraucherzentralen bieten Beratungsstunden auch schon ab 50 Euro an. Ganz nach der Art des besprochenen Themas können hier auch Pauschalbeträge zur Berechnungsgrundlage werden. Wie hoch allerdings ein Provisionssatz ist, kann der Verbraucher dem jeweiligen Produktinformationsblatt entnehmen, das er zu seinem Fonds oder seiner Police erhalten hat. Besonders hilfreich ist es hier auch zu wissen, wie sehr die Provision die zu erwartende Rendite schmälert.

Im April dieses Jahres rief die Bundesregierung ein eigenes Berufsbild für die Honorar-Anlageberatung ins Leben, wodurch dem Kunden schneller erklärt werden soll, welche Vergütungsform für ihn vorliegt. Doch hier gibt es noch keine festen Standards.

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