Mehr Arbeitnehmer sollten die Vorteile der Entgeltumwandlung für sich entdecken
Den Arbeitgebern muss daher das Recht zugesprochen werden, Gehaltskomponenten durch Entgeltumwandlung zu Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu machen. Das ging aus einer Forderung des GDV hervor. Der Option kann von den Arbeitnehmern innerhalb von drei Monaten widersprochen werden. Der GDV verweist bei seinem Vorstoß auf Erfahrungsberichte aus dem Ausland, wo bei verschiedenen Modellen der Entgeltumwandlung hohe Beteiligungsquoten verzeichnet wurden. Bedarf an einer Reform sieht der Verband vor allem deswegen, weil die Zahl der Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge zwar in den Jahren vor der Finanzkrise deutlich zugenommen hat, jedoch seit 2009 stagniert.
Der GDV erkennt gerade bei kleineren und mittleren Betrieben deutlichen Nachholbedarf. Vor allem Arbeitnehmern mit geringem Einkommen sollte nach dem Willen des Verbands der Versicherer den Baustein Entgeltumwandlung attraktiver gestaltet werden. Eine Möglichkeit dazu wäre zum Beispiel, Leistungen aus Betriebsrenten nicht mehr vollständig auf die Altersgrundsicherung anzurechnen. Der Vertrieb könnte laut GDV einfach und kostengünstig in die Wege geleitet werden. Zu den Provisionen auf solche Produkte befragt, antwortete der Verband, besonders bei der Provisionshöhe, anlässlich des Berliner Versicherungstags nur ausweichend.
Der GDV steuert konstruktive Vorschläge zur Entgeltumwandlung bei
Bei einem Vorschlag des Verbands geht es um den Anteil des Einkommens, der sozialversicherungsfrei zurückgelegt werden kann. Dieser soll von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, die Grenze der Beitragsbemessung liegt derzeit bei 4584 Euro. Darüber hinaus sollten die Einzahlungen sozialversicherungsfrei bleiben, die derzeitigen Bemühungen zur Änderung müssten eingestellt werden. Nach dem Willen des Verbands sollen Nachzahlungen steuerlich begünstigt werden und bei der gesetzlichen Rentenversicherung keine Zusatzbeiträge mehr möglich sein.
Die automatische Entgeltumwandlung stehe ordnungspolitisch auf solidem Fundament, weil sie laut GDV für Arbeitnehmer nicht verpflichtend sei. Die Entgeltumwandlung wird nicht bei allen Experten positiv angesehen, weil sie sich nur für einen Teil der Arbeitnehmer rechne. Dazu gehören Geringverdiener und Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung. Der große Rest muss seit einigen Jahren gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge entrichten oder kann sich durch die Steuerprogression im Alter nur geringer Vorteile erfreuen.
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