Alle Einkunftsarten fallen unter die Einkommensteuer
Deswegen müssen zur Ermittlung der Einkommensteuer alle Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten addiert werden, selbstverständlich sollten bei der Ermittlung auch die unterschiedlichen Freibeträge und Freigrenzen berücksichtigt werden. Zu den verschiedenen Einkunftsarten zählen Einkünfte aus landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieben und Einkünfte aus selbstständigen Gewerben. Darüber hinaus Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie nicht selbstständiger Beschäftigung.
Des Weiteren sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietungen und Verpachtungen steuerpflichtig und werden mit Einkommensteuer belegt. Während bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit die Steuer direkt vom Betrieb abgeführt wird, ist die Steuerschuld von Selbstständigen durch eine sogenannte Einnahmeüberschussrechnung zu ermitteln. Einkünfte aus Kapitalanlagen werden seit 2009 pauschal durch die Abgeltungssteuer abgegolten, sie haben daher normalerweise in der Steuererklärung nichts mehr verloren. Es kann jedoch eine Rückvergütung von zu viel gezahlter Abgeltungssteuer erreicht werden, wenn der individuelle Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Bei der Ermittlung sind Freibeträge wie beispielsweise der Kinderfreibetrag zu berücksichtigen und anzurechnen. Die Gesamtsumme der vereinnahmten Einkommensteuer wird zu jeweils 42,5 Prozent auf den Bund und die Länder verteilt, die restlichen 15 Prozent erhalten die Gemeindekassen.
Die Progression der Einkommensteuer
Durch die Progression soll der Steuer mehr Fairness gegeben werden, daher werden leistungsschwächere Personen weniger belastet wie Besserverdiener. Wer mehr Einkommen hat, zahlt nicht nur automatisch mehr Steuern, er wird auch entsprechend höher veranlagt, den weniger verdienenden Menschen werden durch niedrigere Steuersätze Entlastungen gewährt. Doch verläuft die Progression nicht linear, sondern in Stufen und birgt daher einige Schwierigkeiten.
Diese werden besonders dann deutlich, wenn ein Arbeitnehmer durch eine Lohnerhöhung eine höhere Bruttovergütung erhält und damit in die nächsthöhere Steuerklasse rückt. Dann kann die Progression zu einer höheren Einkommensteuer führen, die manchmal in einem niedrigeren Nettogehalt endet.
Im Großen und Ganzen hat sich die Einkommensteuer zum Positiven entwickelt, der Spitzensteuersatz liegt seit 2001 bei unter 50 Prozent. Selbst unter Berücksichtigung der Reichensteuer zahlen Spitzenverdiener derzeit nicht mehr als 45 Prozent. Auch der Eingangssteuersatz liegt in Deutschland mit 14 Prozent bei einem historischen Tief.