Verbraucherschutz-Forderungen umgesetzt
Damit wird ein bereits seit Längerem beschrittener Weg fortgesetzt. Bereits seit einigen Jahren gibt es das Berufsbild des honorarbasierten Versicherungsberaters. Noch in der alten Legislaturperiode war ein Gesetz beschlossen worden, das im nächsten Jahr die geschützte Berufsbezeichnung des Honorar-Anlageberaters einführt. Die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag zielt darauf, noch bestehende gesetzliche Lücken im Hinblick auf die honorarbasierte Finanzberatung zu schließen. Im Bausparbereich und bei Kreditberatung gibt es bisher keine geschützten Berufsbilder. Die künftigen Koalitionspartner folgen damit den Forderungen von Verbraucherschützern, die seit jeher auf mehr Unabhängigkeit in der Finanzberatung pochen.
45 Prozent weniger provisionsorientierte Berater?
Der BVK befürchtet mit der angekündigten Absichtserklärung nachhaltige Einschränkungen für die Tätigkeit provisionsorientierter Berater. Der Verband kündigte an, energisch gegen weitere Regulierungen und Belastungen des von ihm vertretenen Berufsstandes eintreten zu wollen. In einer kürzlich präsentierten Studie, die der Verband in Auftrag gegeben hatte, war ein Rückgang provisionsorientierter Berater um 45 Prozent prognostiziert worden, falls eine noch stärkere Regulierung aufgrund von EU-Vorschriften und bundesgesetzlichen Regelungen erfolgen sollte.
Honorarberatung - bisher die Ausnahme
Die heftige Reaktion des BVK auf die Koalitionsvereinbarung überrascht. Denn trotz der günstigeren gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Honorarberatung hierzulande immer noch eine Ausnahmeerscheinung. Die provisionsorientierte Beratung dominiert nach wie vor. Finanzberatung auf Honorarbasis stößt bei vielen Verbrauchern auf Akzeptanzprobleme. In der Regel wird die scheinbar 'kostenlose' Beratung des provisionsorientierten Vermittlers präferiert, die Vergütung der reinen Beratungsleistung ist ungewohnt.
Akzeptanz braucht Zeit
In seiner Argumentation weist der BVK denn auch darauf hin, dass Honorarberatung bisher kaum am Markt etabliert sei und schlussfolgert, dass kein Bedarf für dieses Vergütungsmodell bestehe. Dies dürfte allerdings zu kurz gegriffen sein. Die Umstellung der Beratungspraxis von Provisions- auf Honorarberatung bedeutet einen Paradigmenwechsel. Und grundlegende Änderungen benötigen immer Zeit, um sich durchzusetzen. Ein Nebeneinander von provisions- und honorarbasierter Beratung bietet Verbrauchern jedenfalls mehr Wahlfreiheit.