Eigenheim-Auftraggeber von Schwarzarbeitern genießen bei Baumängeln keinen Schutz mehr
Das neueste Urteil gestaltet die Auftragsvergabe an Schwarzarbeiter sehr wenig lukrativ, da diese bei Baumängeln nicht mehr haftbar gemacht werden können. Mit dieser kürzlichen Entscheidung des BGH (präzisiert immer wieder Aspekte im Bereich Immobilie) bleiben die Ausbesserungskosten nun am Auftraggeber hängen. In dem konkreten Fall ging es um die Klage einer Eigenheimbesitzerin, die sich ihre Grundstückseinfahrt Lkw-gerecht pflastern lassen wollte. Sie beauftragte einen Handwerker zu der in Höhe von 1800 Euro festgelegten Summe, diesen Auftrag ohne Erstellung einer Rechnung durchzuführen.
Nach der Fertigstellung bemängelte die Auftraggeberin die zu locker ausgeführte Pflasterung und forderte Nachbesserung. Da der schwarzarbeitende Handwerker sich weigerte, folgte eine Klage der Hausbesitzerin, die sich auf 8000 Euro für die Mängelbeseitigung belief. Die Klage hatte jedoch vor dem zuständigen Oberlandesgericht ebenso wenig Erfolg wie später beim BGH. Die Bundesrichter beriefen sich auf ein seit 2004 gültiges Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung, das solche Verträge schlichtweg für ungültig erklärt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ist mit der Entscheidung sehr zufrieden
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nach Meinung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ein wichtiges Werkzeug, um die weitverbreitete Schwarzarbeit einzudämmen. Wenn der Auftraggeber keinerlei rechtliche Unterstützung bei Mängeln bekommt, wird er es sich gründlich überlegen, ob die Ersparnis das damit verbundene Risiko wert ist. Mal ganz abgesehen von der oftmals mangelnden Qualität bei einer Eigenheimerstellung, der Planung für junge Leute, der Schadstoffvermeidung und vieler anderer Aspekte. Die vor 2004 noch mögliche Geltendmachung von Ansprüchen zur Mängelbeseitigung ist laut dem vorsitzenden Richter mit diesem Gesetz vom Tisch. Ob Eigenheimbesitzer bei pfuschenden Schwarzarbeitern in vollem Umfang auf ihren Kosten sitzen bleiben, ist jedoch noch nicht ganz geklärt. Möglicherweise können sie zumindest einen Teil des gezahlten Geldes wieder einklagen, weil die Verträge ohne Rechtsgrundlage zustande kamen. Das zu klären wäre Aufgabe der jeweiligen Vorinstanzen.
Schwarzarbeit ist in Deutschland so aktuell wie selten zuvor. Laut Auskunft des renommierten Tübinger "Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung" liegt das Gesamtvolumen der Schattenwirtschaft bei jährlich etwa 340 Milliarden Euro, das entspricht 13,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Summe wird im schwer überschaubaren privaten Eigenheim-Bereich generiert, etwa bei der Beauftragung von Handwerkern.