So wurde der Gesetzentwurf vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestags einer öffentlichen Anhörung ausgesetzt, um die Reaktionen darauf zu sehen.
Kritik wurde vor allem deshalb laut, da es für Verbraucher schwierig sei, einen Honorar-Anlagenberater von einem Honorar-Finanzanlagenberater zu unterscheiden. Und auch sonst bleibt die Hoffnung auf den großen Durchbruch in Sachen Honorarberatung aus.
Wie der Verband Geschlossene Fonds e.V (VGF) erklärte, sei die Honorarberatung allerdings für vermögende Verbraucher durchaus interessant.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V (VZBV) erklärte zudem, dass es wichtig sei, die Honorarberatung klar von der provisionsfinanzierten Beratung getrennt zu halten. Zudem betonte der VZBV ein weiteres Mal, dass sich der Verband bereits im Vorfeld zur neuen Finanzmarktrichtlinie MiFID2 für eine Abschaffung der Provisionen ausgesprochen hatte.
Denn wie der Verband weiter anmerkte, ist es die Aufgabe eines Honorarberaters, seine Kunden über die gesamte Palette an Finanzprodukten hinweg zu beraten – unabhängig von Finanzdienstleistern, deren Provision bei einer Beratung kassiert wird. Darüber hinaus fordert der VZBV, dass die Begriffe „Beratung“ und „beraten“ aus jeglichen Finanzdienstleistungen genommen werden, die auf dem Provisionsmodell basieren.
Auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. schließt sich der Diskussion an und fordert eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes. Mit einem solchen Verbot wäre es künftig möglich, dass Provisionen vom Honorarberater an den Kunden weitergegeben werden.
Die Honorarberater sind dem Entwurf zunächst positiv gegenüber gestimmt, jedoch sehen sie es als notwendig an, dass auf diesem Entwurf aufgebaut wird, statt diesen als finale Lösung in der Branche zu sehen. (NS/BHB)