Nicht nur die Provsion gestaltet die Abschlusskosten.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) lud zur Erörterung des Themas Geschäftsführer und Vorstände von dreizehn Maklerpools ein, diese stimmten in der sogenannten "Berliner Erklärung" einstimmig gegen die GVD-Initiative. Sie befürworteten die weiter freie Verhandelbarkeit der Provsion und verwiesen auf die anderen Kostenfaktoren beim Abschluss einer Lebensversicherung. Hintergrund der Debatte ist die schwindende Attraktivität der Lebensversicherung durch das anhaltende Niedrigzinsniveau. Der niedrige Garantiezins werde durch die Kosten weiter geschmälert und trage auf lange Sicht nicht einmal zum Kapitalerhalt bei, so die Versicherer. Dabei müssen allerdings die gesamten Abschlusskosten gesehen werden, diese liegen derzeit bei circa fünf Prozent der Summe der Beiträge.
Eine Deckelung der Provsion reicht als alleinige Maßnahme nicht aus, sie spielt jedoch eine bedeutende Rolle, meinte der Branchendienst Map-Report. Die Maklerpools wiesen darauf hin, dass die höheren Abschlusskosten von den Versicherungsmaklern selbst getragen werden müssten, während Versicherungsvertreter im Abhängigkeitsverhältnis von Ausschließlichkeitsorganisationen der Lebensversicherer gestützt werden. Allerdings liegt die Provsion der Lebensversicherung laut einer 2011 durchgeführten Umfrage bei Maklern mit 39,3 Promille gut 13 Promille über dem Provisionsniveau der Ausschließlichkeitsvertreter.
Die Pools als Sprachrohr der freien Makler.
Die Maklerpools beanspruchen in ihrer Erklärung, für nahezu alle Versicherungsmakler, nämlich 94 Prozent zu sprechen. Kritiker bezweifeln die hohe Zahl und stellen die Zählweise infrage. Unterschiedlichen Untersuchungen zufolge ist der Anteil des von in Pools zusammengeschlossenen Maklern eingereichten Vermittlungsvolumens eher klein und leitet keinen Vertretungsanspruch ab. Pools sind häufig genutzte Wege zu Versicherungen, die dem Makler ohne direkten Zugang verwehrt werden. Eine Vereinfachung der Situation könnte sowohl von den Anbietern der Lebensversicherung als auch vom Gesetzgeber veranlasst werden. Die Verpflichtung zu Angebotserstellungen mit Nettotarifen, wie heute schon bei einem Honorarberater üblich, könnte beispielsweise die Veränderung eingefahrener Vertriebswege bewirken.
Durch die "Berliner Erklärung" ist eher die Sorge der Pools um lukrative Geschäftsmodelle deutlich geworden, die mit Verantwortung gegenüber den Kunden wenig zu tun hat. Die freien Makler sind in der Lage, ihre Meinung auch alleine zu vertreten. Statt über die Provsion zu diskutieren, sollte den Kunden der Lebensversicherung diese nicht als Anlagealternative, sondern als biometrische Vorsorge offeriert werden.