06:00

Die Risiken der Unfallopfer

Verursacher können nicht in jedem Fall einen Unfallschaden begleichen. Betroffene zahlen die Kosten dann selbst. Über Privathaftpflicht-Tarife und die Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken.


Die Risiken der Unfallopfer

Nahezu jeder Dritte Deutsche besitzt laut Aussage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft keine Police für die Privathaftpflicht. Und außerdem bietet längst nicht jeder Versicherer für private Haftpflichtschäden auch Schutz an für Schäden, die eine dritte Person angerichtet hat, aber nicht begleichen kann. Stephan Schinnenburg ist als Geschäftsführer von Morgen & Morgen darauf aufmerksam geworden, dass nicht alle Gesellschaften eine Forderungsausfalldeckung bieten, obwohl der Branchenverband einen solchen Schutz vorsieht. Dieses Kriterium sollte die eigene Police aber unbedingt erfüllen. Kommt es beispielsweise zu einem Wohnungsbrand, bei dem schwere Verletzungen entstehen, schießt die Schadenssumme schnell in den sechs- bis siebenstelligen Bereich. Laut Schinnenberg drohe das Opfer dann den Schaden tragen zu müssen, wenn der Versicherte über keine Police verfügt und deshalb die Privatinsolvenz  bevorsteht.

Morgen & Morgen haben Tarife für Handelsblatt Online untersucht und kamen zum Ergebnis, dass Policen mit Ausfalldeckung für etwa 70 Euro im Jahr angeboten werden. Eine empfehlenswerte Versicherung bietet eine Deckungssumme an, die mindestens bei zehn Millionen Euro liegt und damit Personen- und Sachschäden abdeckt.  Die meisten Anbieter übernehmen Forderungsausfälle erst ab einer Mindestsumme, die 250 Euro, aber auch 500 Euro betragen kann. Nur die günstigste Versicherung im Test zahlt schon bei Centbeträgen.

Bei großen Schäden ist die eigene Existenz bedroht. Deshalb sollte jeder Bürger eine Privathaftpflichtpolice erwerben. Die Beiträge seien sehr günstig, weshalb niemand bei den Leistungen sparen sollte, erklärt Jürgen Karpf. Bei River Consulting ist er Versicherungsberater. Über die Absicherung von Sach- und Personenschäden in Mindesthöhe von zehn Millionen Euro hinaus, bieten leistungsstarke Policen auch Schutz vor Schäden am eigenen Vermögen. Hier gelten 100 000 Euro als Mindesthöhe.

Ein weiterer Vorteil kann der Einschluss für Schäden sein, die von minderjährigen Kindern  verursacht werden. Ansonsten zahlt die Privathaftpflicht der Eltern nicht, wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursacht haben. Einerseits sind Kinder über die Privathaftpflicht der Eltern zwar automatisch mitversichert, doch andererseits gelten sie nach der Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs als deliktunfähig. Sie können deshalb für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht zur Haftung herangezogen werden. Diese Regelung wird im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Geburtstag ausgedehnt.

Zur Leistung von Schadenersatz können die Eltern nur herangezogen werden, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das kommt zwar in der Praxis nur selten vor, doch wenn der Sprössling das Auto des Nachbarn ruiniert hat, fehlt dem, wie zu erwarten ist, häufig der Sinn für diese juristischen Spitzfindigkeiten. Allein wegen des menschlichen Friedens, so Karpf, sollten sich Eltern überlegen, auch Schäden versichern zu lassen, die wegen Deliktunfähigkeit entstanden sind.

Über die Standardfälle hinausgehend existiert eine hohe Anzahl weiterer, individueller Risiken. Versicherte sollten auch sie abdecken lassen. Ehrenämter gehören, genau wie lange Auslandsaufenthalte und Betriebspraktika oder eine Tagesmutterschaft, dazu. Eine Liste der auftauchenden Deckungslücken kann sehr lang sein. So seien nach Schinnenburg auch eine Zahl an Hobbys nicht abgesichert: Dazu zählen Reiten, Surfen und Segeln. Separate Policen werden auch für bestimmte Tiere als sinnvoll angesehen, wie Kampfhunde oder Pferde. Die Aufzählung lässt sich fortführen: Unsicherheiten sind immer wieder bei bestimmten Gartenmaschinen möglich, den Folgeschäden von einem ausgelaufenen Öltank und bei den Hilfeleistungen eines Umzugs. In diesen Fällen greift nicht jede Standard-Police.

Besondere Wichtigkeit besteht in der Absicherung jedes erdenklichen Risikos. Betroffene, das weiß die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Beartrix Hüller, können im Regelfall nicht darauf hoffen, dass die Versicherungsgesellschaften Kulanz walten lassen, gerade dann nicht, wenn es um hohe Schäden  geht. In der Praxis kann sich die Schadenregulierung etwa so gestalten, wie bei einem von ihr vertretenen Mandanten.

Eine Mieterin brach sich das Handgelenk, als sie über einen Werkzeugkoffer stürzte. Den hatte eine Nachbarin in der Treppe vergessen. Daraufhin sprang der Versicherer Asstel ein und erteilte eine Deckungszusage, doch relativierte sie daraufhin: Die Durchsicht der Unterlagen ergab, dass die Leidtragende zu 50 Prozent mit haften sollte, denn  in einem Treppenbereich seien vorsichtige Schritte ohnehin angebrachter gewesen, durch die sie auf den Werkzeugkoffer hätte aufmerksam werden müssen.

An dieser Gesellschaft haben aber auch einige Versicherte etwas auszusetzen: Nach Feierabend benutzte ein Angestellter die CNC-Fräse von seinem Arbeitgeber. Das Gerät wurde dabei beschädigt und die Reparatur sollte etwa 12 000 Euro kosten. Daraufhin lehnte die Versicherungsgesellschaft den Schaden ab. Bei „beruflichen Risiken“ oder Schäden an „geliehenen Sachen“ können Versicherer  die Regulierung ausschlagen. Nach Worten des Versicherungsberaters Karpf sei diese Ablehnung jedoch kaum zu halten, und das habe einfach Gründe: Erstens wurde die Maschine privat genutzt, und zweitens handelte es sich beim Arbeitnehmer nicht um einen Leihen. (LB/BHB)


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
Schnellzugang Versicherung

25.12.2021 - Unfallversicherung
Unfallversicherung durchaus sinnvoll Schwere Unfälle abzusichern, ist eine sinnvolle Strategie, meint Honorar-Finanzanlagenberater Frerk Frommholz.
10.12.2020 - Unfallversicherung
Unfälle nehmen deutlich zu: Medikamente im Straßenverkehr Ein ernsthaftes Problem erkennt der Finanzberater Frank Frommholz.
19.03.2020 - Unfallversicherung
Unfallversicherung für Kinder Experte Thomas Lau über das aus seinen Augen wichtige Thema Unfallversicherung für Kinder
Alle Honorarberater