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Die richtige Nutzung von Vermögenswirksame Leistungen

Die Vielzahl der Beschäftigten kümmert sich nicht um die ihnen zustehenden Vermögenswirksamen Leistungen. Deren Potenzial wird dadurch nicht ausgeschöpft.


Die richtige Nutzung von Vermögenswirksame Leistungen

Nicht wenige Beschäftigte schenken ihren Arbeitgebern Geld, das ihnen eigentlich selbst zusteht. Es ist die Rede von Zuschüssen für die vermögenswirksamen Leistungen, die mit VL abgekürzt werden. Etwa 23 Millionen Erwerbstätige haben darauf einen Anspruch. Dazu gehören Beamte, Auszubildende, Angestellte und Soldaten. In Wirklichkeit machen aber nur 14  Millionen Menschen davon Gebrauch. Besoldungsgesetze und Tarifverträge regeln die Anlageklassen, in die die VL einfließen und auch deren  individuelle Höhe. Zu dem monatlichen Betrag des Arbeitgebers, der zwischen sechs und 40 Euro liegt, kann der Arbeitnehmer etwas dazuzahlen, muss es aber nicht.

Der Staat erhöht die Sparsumme jährlich um bis zu 80 Euro durch die Arbeitnehmerzulage, wenn das Einkommen des Beschäftigten unter 20 000 Euro im Jahr liegt. Bei Verheirateten beträgt die Maximalsumme 40 000 Euro. Jährlich gibt Deutschland dafür etwa 78 Millionen Euro aus. Viele Arbeitnehmer verdienen mehr als 20 000 Euro, weshalb sie keine Förderung vom Staat bekommen. Schnell stellt sich der Trugschluss ein, dass es für sie keine VL gibt, oder dass sie sich für ihn nicht lohnen würde. Tatsächlich bekommen aber auch Besserverdiener VL. Zwar sind hier die Beträge kleiner, doch im Verlauf der Jahre können sich mehrere Tausend Euro anhäufen – für die Altersvorsorge oder gar für größere Anschaffungen.

Ein VL-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Einzahlungsphase dauert sechs Jahre. Danach ist ein Jahr Ruhezeit, bevor das Geld am ersten Januar des darauffolgenden Jahres für den Arbeitnehmer bereitsteht. Erhält jemand keine Sparzulage, kann er sogar jederzeit über das Geld verfügen. Die Verwendungszwecke der VL können vielfältig sein. Manche lassen sie in Aktien- oder Fondsparpläne einfließen, andere nutzen sie für Genussrechte des eigenen Unternehmens oder für Bausparverträge.

Von vielen wird das Geld nicht beansprucht. Sie glauben, alles laufe automatisch. Andere haben die VL sogar ganz aus dem Auge verloren, weil sie in einem Wirrwarr von Direktversicherung, Riester- und Rürup-Rente und Betriebsrente versunken sind.

Die folgenden Teile dieser Serie sollen Ihnen helfen, die richtige Anlagestrategie für ihre Vermögenswirksamen Leistungen zu finden. Dafür betrachten wir Aktien, Fonds und die Verknüpfung mit der Riester-Rente. (LB/BHB)


 
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