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Die neue Einlagensicherung

Die Ersparnisse von Verbrauchern werden ab Anfang Juli durch ein neues Gesetz zur Einlagensicherung geschützt. Sparer sollen europaweit auch bei Bankpleiten auf der sicheren Seite sein, die Details vermittelt der folgende Beitrag.


Einlagensicherung

Hintergründe und Neuerungen

In turbulenten Zeiten stehen die Sparer immer Ängste um ihr Geld aus.

Das soll sich nun gründlich verändern.

Wenn am dritten Juli das Gesetz zur Richtlinie für europäische Einlagensicherung in Kraft tritt, ändert sich für deutsche Sparer jedoch nicht sehr viel:

  • Bei einer Bankenpleite sind Verbrauchern nach wie vor 100.000 Euro pro Person und Institut sicher. Neu ist, dass diese Grenze demnächst für alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft gilt.
  • Deutsche Sparer sollen jedoch im Ernstfall schneller an ihr Geld kommen: Ab Juni 2016 gelten sieben Arbeitstage als als Auszahlungslimit, bislang mussten die Geschädigten 20 Tage auf Einlagen-Rückerstattung warten. Europaweit soll die schnellere Rückzahlung ab 2024 Standard sein.

 

Weitere Verbesserungen 

Wenn Verbraucher ihre private Immobilie veräußern und den Erlös auf dem Konto deponieren, besteht zukünftig eine Sicherung bis zu 500.000 Euro für sechs Monate ab Einzahlung. Die Sicherungssysteme aller EU-Staaten sollen enger zusammenarbeiten und die gesetzliche Einlagensicherung greift erstmals auch bei Fremdwährungskonten. Entschädigt wird allerdings immer in Euro.

Deutsche Banken verfügen über eigene Sicherungssysteme

Die großen Bankenverbände DSGV und BVR sichern ihre Institute schon länger gegen Pleiten ab und entsprechen weitgehend dem Gesetz zur Einlagensicherung. Es müssen jedoch die Haftungstöpfe besser gefüllt werden, aufgrund der EU-Vorgaben fehlen derzeit noch 2,7 Milliarden Euro. Einlagen sind bei öffentlichen und privaten Banken bis 100.000 Euro geschützt, darüber hinaus tritt der freiwillige Sicherungsfonds des Bankenverbandes in Aktion, allerdings nur bei Mitgliedschaft.

Begrenzter Schutz

Experten begrüßen die neue Einlagensicherung, jedoch halten viele das System bei einem Totalcrash für nicht ausreichend. Die Sicherung der Einlagen ist beim Ausfall von wenigen Instituten zum Auffangen geeignet, bei einer ausgewachsenen Krise bleibt die Hauptlast nach wie vor beim Steuerzahler hängen.


 
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