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Die Einordnung Pflegebedürftiger nach Pflegegraden

Für die meisten Pflegebedürftigen und Angehörigen ist es kein einfacher Schritt, doch er ist notwendig, wenn die gesundheitliche Versorgung kostenintensiv wird. Von ihr hängt ab, mit wie viel Geld die Krankenkasse die Pflege bezuschusst. Für die Betroffenen entscheidet sich dadurch oft, ob ein betreuter Wohnplatz, oder eine Alltagshilfe finanziert werden können.


Pflegegrade

Es gibt viele Situationen, in denen es notwendig werden kann, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Jene, in der Angehörige mit der Pflege allein daheim überfordert sind, wird immer häufiger. Ältere Menschen oder Erkrankte sind dabei nicht immer kooperativ. Die Einschätzung der eigenen gesundheitlichen Lage und die Außenwahrnehmung selbiger gehen oft weit auseinander.

Selbsteinschätzung und Außenwahrnehmung

Vor allem bei Demenz ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der sich mit der Krankheit professionell beschäftigt hat und Anzeichen und Symptome korrekt deutet. Die Feststellung des Pflegegrades nehmen Betroffene oft als erster Schritt in die Entmündigung wahr. Dabei steht ihnen die Hilfe durch die Krankenkasse nach lebenslangem Einzahlen gesetzlich zu. Und auch die Pflegenden haben sich die Entlastung durch eine Haushaltshilfe oder Unterbringung verdient. 

Hilfe bei der Einschätzung des Pflegegrades

Die Bürokratie rund um die Beantragung der Beurteilung überfordert viele Menschen. Gerade wenn sie einen Angehörigen pflegen, oder selbst hilfsbedürftig sind, ist der Kassendschungel ein Hindernis auf dem Weg zum Pflegegrad. "Wir möchten jeden beraten, der Hilfe im Alltag braucht, unabhängig davon, bei welche Krankenkasse man versichert ist, welche Rente man bezieht und ob die Angehörigen berufsstätig sind." sagt Redakteurin Kathrin Wampa "Es gibt immer eine Lösung." Darum finden Menschen, die sich rund um Pflege und Alltagshilfe informieren wollen hier alle wichtigen Informationen auf einen Klick. Gleich, ob es um die Betreuungsformen oder Fragen rund um Kosten und Kostenübernahme geht.

Die individuelle Beratung ist kostenfrei und ermöglicht das Finden idealer Lösungen für die eigene Pflegesituation. Weitere Informationen erhalten Menschen, die einen Pflegegrad beantragen wollen außerdem bei ihren persönlichen Ansprechpartnern der Krankenkasse, oder über die offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, welches das Pflegestärkungsgesetz II nach dreijähriger Überarbeitung 2016 verabschieden konnte. Die Neuregelungen treten ab Januar 2017 in Kraft.

Aus Pflegestufe wird Pflegegrad 

Ab 2017 werden die bisherigen Pflegegrade neu kategorisiert. Die neuen fünf, statt bisher drei, Pflegegrade berücksichtigen Demenzkranke stärker und sind flexibler als die alten Stufen. Zwischen 250 und über 5.000 Euro gesamt betragen die neuen Leistungen, die sich nach einer neuen Punktebewertung richten. Die Hilfsbedürftigkeit wird demnach in Zukunft anhand von deutlich mehr und besser zu bewertenden Einzelfaktoren bewertet, die der Gutachter zusammenrechnen und danach einen der fünf Grade vergeben kann. Für den Pflegegrad 0 kommen Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bereits in Frage, wenn sie 12,5 bis 27 der 100 Punkte erreichen.

Pflegegrad 5 ist für schwere Fälle mit besonderen Anforderungen vorgesehen. Die Neuregelung wurde notwendig, da psychisch eingeschränkte Personen wie Demenzerkrankte bisher keine oder sehr geringe Leistungen erhielten. Nach der alten Regelung hatte ein Versicherter erst dann Anspruch auf eine Pflegestufe, wenn sein Alltag in irgendeiner Weise körperlich eingeschränkt war, bei Demenzkranken zum Beispiel durch Verletzungsgefahr, oder wenn im Schwerstfall kein Leben in der eigenen Wohnung mehr möglich war. Selbst Menschen mit Gehhilfe bekamen oft lediglich die Geräte zur Unterstützung anteilig bezahlt. Mit den flexiblen fünf Pflegegraden wird diese Hilfsbedürftigkeit neu eingeteilt und setzt deutlich niedriger an. Gleichzeitig steigen die Beträge, die für Härtefälle und Pflegegrad 4 und 5 in Zukunft bereitstehen.


 
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