Ab 2015 wird es für die Bahnprojekte keine Ausnahmen mehr beim Lärmschutz geben. Eine längere Übergangsfrist bis 2019 gilt nur für Stadt- und Straßenbahnen. Bund und Länder haben sich in im Vermittlungsausschuss auf diesem Kompromiss bei der Abschaffung von dem umstrittenen Schienenbonus einigen können.
Seit Jahren durften Züge aufgrund des Schienenbonus bis zu fünf Dezibel lauter als Autos sein. Die Annahme, Schienenlärm würde als weniger belastend wahrgenommen als der Straßenlärm war die Grundlage für diese Regelung. Doch durch den Anstieg des Güterverkehrs und der stetig steigenden Zahl an Hochgeschwindigkeitszügen ist diese Ansicht mittlerweile überholt.
Zu dem sieht die neue Regelung auch vor, dass ab dem Jahr 2015 das Eisenbahn-Bundesamt dafür zuständig ist, bundesweit einen Lärmschutzplan für die wichtigsten Strecken innerhalb des Bundes aufzustellen. Die bislang dafür zuständigen kommunalen Behörden sollen von dieser Pflicht entbunden werden. (FR/BHB)