Nur zwei Geldhäuser bestanden den Test nicht
31 Banken wurden von der US-Notenbank einem Stresstest unterzogen; die Deutsche Bank scheiterte ebenso wie die spanische Satander. Die Federal Reserve verweigerte aufgrund der Ergebnisse beiden Instituten die Genehmigung ihrer Kapitalpläne. Allerdings handelte es sich dabei nicht um den Deutsche Bank Konzern, sondern um einen in den Vereinigten Staaten agierenden Ableger mit der Bezeichnung Deutsche Bank Trust.
Das überprüfte Unternehmen generiert lediglich fünf Prozent der gesamten Bilanzsumme und operiert auch nicht im Investment- und Wertpapiergeschäft. Die Deutsche Bank AG bearbeitet diese lukrativen Geschäftsfelder selbst, sie kam jedoch nicht zur Prüfung, weil sie nicht die von der US-Notenbank geforderte Holding-Struktur aufweist.
Gleiche Regeln für alle Banken
Einheimische und ausländische Geldinstitute müssen in den Vereinigten Staaten die gleichen Anforderungen erfüllen. Alle Bank-Geschäfte in den USA müssen bis 2016 unter den Dächern von Holdings organisiert sein, ein Jahr später sollen die amerikanischen Mindestanforderungen in Bezug auf Kapitalisierung erfüllt sein. Dass die Deutsche Bank Probleme mit der US-Aufsicht bekommen würde, war schon seit einem Jahr bekannt. Doch legt sich das Institut nicht nur in den Vereinigten Staaten mit den Finanzaufsehern an.
Die Deutsche Bank führt Krieg an allen Fronten
Das Institut ist einer der weltweit größten Währungsspekulanten. Abgehoben und arrogant, so werden die Entscheidungsträger der Deutschen Bank oft bezeichnet, denn sie lassen häufig jedes Gefühl für rechtsstaatliches Handeln vermissen. Sie legen bestehende Gesetze zum Wohl des Instituts aus und scheuen nicht vor kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen zurück.
Laut dem amtierenden Finanzchef Stefan Krause ist die Deutsche Bank derzeit in nahezu 1.000 Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Beinahe stolz ergänzte er, dass hierbei nur die Fälle mit Streitwert jenseits der 100.000-Euro-Marke aufgezählt seien. Des Weiteren legt sich die Bank in etwa 180 Einzelverfahren mit internationalen Aufsichtsbehörden an.