Der Anwalt der Kirch-Erben Peter Gauweiler, ist mit dem Urteil mehr als zufrieden, obwohl das Gericht beschloss, dass einige der einst 17 Unternehmen des Kirch-Imperiums keinen Anspruch auf Schadensersatz hätten.
Wie der Vorsitzende Richter Guide Kotschy erklärte, sei es aber eindeutig, dass diverse Äußerungen des Ex-Bankchefs Rolf Breuer, das Ende des Medienunternehmens besiegelten. So stellte der einstige Deutsche Bank-Chef beispielsweise in einem Interview vor rund zehn Jahren die Kreditwürdigkeit von Kirch in einem Interview in Frage.
Auch lieferten die Anwälte der Deutschen Bank kaum passende Argumente, um zu belegen, dass die Deutsche Bank keine Schuld treffe, so Kotschy, der mit dem Urteil seine vorläufige Einschätzung aus dem November bestätigte. Durch das erwähnte Interview, soll dem mittlerweile verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch, ein Schaden von 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro entstanden sein.
Die Anwälte der Deutschen Bank versuchten bereits eine Revision zu beantragen, womit sie beim Senat scheiterten. Aber auch anderweitig haben sie bereits vorgesorgt, denn so forderten sie das Gericht dazu auf, zu verhindern, dass die Kirch-Erben das Geld durch Gerichtsvollzieher erhalten kann. Wie sie sich ausdrückten, könnte dies die „Zahlungsdienstleistungen für die Kunden erheblich beeinträchtigen“ und zu „massiven Kollateralschäden“ führen.
Bereits seit zehn Jahren versuchen die Parteien sich zu einigen. Auch hatte Breuer wieder und wieder angegeben, mit dem Interview keinen Schaden anrichten zu wollen.
Der Richter Kotschy sieht dies anders. Zudem sei er über Vorkommnisse während des Prozesses äußerst verärgert. So habe die Deutsche Bank der Bundesbank eine nicht von Breuer unterzeichnete Version einer Anfrage vorgelegt, die Kirch-Erben besäßen aber eine unterzeichnete Version, die sie während des Prozesses vorgelegt hätten.
Allerdings erklärte Kotschy auch, dass die Vorwürfe der Kirch-Erben, alles sei minutiös geplant gewesen, eine eindeutige Übertreibung seien. (NS/BHB)