Da es beim Autoankauf oder Auto-Verkaufen meist um größere Summen geht, empfiehlt sich grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung. Das erleichtert die Abwicklung und schafft Rechtssicherheit. Bei Streitigkeiten unterstützt ein Vertrag die Klärung von Rechten, Pflichten und Ansprüchen. Ist ein Vertragspartner ein gewerblicher Käufer bzw. Verkäufer, ist der schriftliche Kfz-Kaufvertrag ohnehin Standard.
Kfz-Kaufvertrag - Unterschiede gewerblich oder privat
Wenn Sie als Privatmann Ihr Auto verkaufen, sollten Käufer und Verkäufer im Kfz-Kaufvertrag eindeutig unter Angabe von Anschrift sowie Ausweisdaten bezeichnet sein. Auch beim Fahrzeug sind alle relevanten Daten zu erfassen und natürlich darf der vereinbarte Kaufpreis nicht fehlen. Wichtig ist, dass Sie als privater Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Der Käufer erwirbt das Fahrzeug wie gesehen. Er muss sich allerdings darauf verlassen können, dass Sie beim Autoankauf Ihnen bekannte Mängel nicht verschweigen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Käufer wahrheitsgemäß zu informieren. Tun sie dies nicht, können Sie in Regress genommen werden.
Beim Kaufverträgen im gewerblichen Bereich gelten zum Teil andere Regeln. Wenn Sie als Gewerbetreibender Ihr Auto verkaufen, müssen Sie eine einjährige Sachmängelhaftung bieten. Dies ist im Kfz-Kaufvertrag entsprechend festzuhalten. Sie stehen dann ein Jahr für nachträglich festgestellte Fahrzeug-Mängel ein. Beim Kaufpreis ist der gesonderte Ausweis von Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtpreis erforderlich.