Rechtlich korrekt im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches ist der vergleichsweise nichtssagende Terminus "Verwahrstelle". Depotbanken werden im Zusammenhang mit Investmentfonds benötigt und dienen dem Anlegerschutz. Sie verwahren das Sondervermögen von Investmentfonds. Manchmal soll der Begriff Depotbank auch einfach nur eine Bank bezeichnen, bei der man ein Depot für Wertpapiere führen kann. Das ist bei den meisten Banken möglich, die das Privatkundengeschäft betreiben.
Wirksamer Schutz der Fondsanleger im Fokus
Das Investmentvermögen bei Investmentfonds stellt ein Sondervermögen dar, das getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft ist. Es gehört nicht zum Vermögen des Fondsanbieters. Diese Konstruktion stellt sicher, dass das Fondsvermögen auch im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft vor Zugriffen der Insolvenzgläubiger geschützt ist. Ein Fonds - zumindest in der Form eines offenen Publikums-Fonds - ist insolvenzsicher. Um auch darüber hinaus unberechtigte Zugriffe auf das Investmentvermögen - zum Beispiel durch Unterschlagung - zu verhindern, darf der Fondsanbieter das Vermögen nicht selbst verwahren, sondern muss eine unabhängige Stelle damit beauftragen - eine Depotbank.
Anforderungen an Depotbanken
Entsprechende Vorschriften zur Zulassung, zu den Aufgaben und zu den Tätigkeiten von Depotbanken finden sich im Kapitalanlagegesetzbuch - einer Art "Grundgesetz" für Investmentfonds. Verwahrstellen bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie müssen dafür bestimmte Anforderungen erfüllen. Nur sogenannte CRR-Kreditinstitute (CRR = Capital Requirements Regulation) können Depotbanken sein. Es muss sich demnach um Institute handeln, die das normale Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben und über eine Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäftes verfügen. Depotbanken müssen ein Mindesteigenkapital von 5 Mio. Euro besitzen und ihre Verwahrtätigkeit einmal jährlich durch einen unabhängigen Prüfer testieren lassen.
Aufgaben der Depotbank
Die Depotbank übernimmt verschiedene Verwahr-, Zustimmungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben bei dem von ihr verwahrten Fondsvermögen. Sie besorgt die Depot- und Kontoführung des Investmentvermögens und überwacht die Mittel- und Ertragsverwendung der Fondsgelder. Die Fondsgesellschaft darf nur mit Zustimmung der Depotbank Vermögenswerte des Fondsvermögens belasten, Darlehen aufnehmen und Bankguthaben anlegen.
Depotbanken in Deutschland
Es gibt in Deutschland etwas mehr als 40 Depotbanken. Es handelt sich überwiegend um Privatbanken, Landesbanken und die DZ Bank, die für den genossenschaftlichen Bankensektor zuständig ist. Oft werden Muttergesellschaften von Fondsanbietern, die Banken sind, als Depotbanken gewählt. Das ist aber nicht zwingend. Auch einzelne größere Sparkassen und Genossenschaftsbanken fungieren als Depotbank. Sie werden in der Verwahrstellenstatistik des "BVI Bundesverbandes Investment und Asset Management" geführt, zu dessen Mitgliedern die Depotbanken gehören.