Aktiv hatte der BdV an der Gestaltung dieser mitgewirkt, weshalb es keine weiteren Einwände gibt.
So ist der BdV auch der Ansicht, es solle eine Begrenzung der mittelbaren Abschlusskosten, Schadenregulierungs-Kosten und sonstigen Verwaltungskosten geben, die sich auf maximal zehn Prozent der Bruttoprämie belaufe. Honorarberater brauchen keine Deckelung.
Laut der Stellungnahme des BdV heißt es, eine solche Kostendeckelung wäre „gelebter Verbraucherschutz und wird unsererseits ausdrücklich befürwortet und gefordert“.
Zudem spricht sich der Bund der Versicherten dagegen aus, mehrere Personen mit einem Vertrag zu versichern. Jede Person müsse ihren eigenen Vertrag erhalten. Dies würde auch die Probleme im Falle von Trennung oder Scheidung vermindern. „Gleichzeitig postulieren wir dies auch für eine ungeförderte Kranken- und Pflegeversicherung.“
Rechtliche Bedenken stellte der Bund der Versicherten in Sachen Antragsverfahren fest, welches so geplant ist, dass eine Auszahlung der Prämie über 60 Euro im Jahr ansteht. Denn sollte die zentrale Stelle feststellen, dass der Kunde keinen Anspruch auf die Auszahlung hätte, gebe es keine Möglichkeit, dass dieser Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. (NS/BHB)