Wie die Belgier die Provisionen geregelt haben.
Der belgische Gesetzgeber hat schon vor Jahren die Abschluss-Provision bei Versicherungsprodukten für nichtig erklärt und der Deckelung der Provisionen somit eine indirekte Absage erteilt. Die daraus resultierende Umstellung auf laufende Gewinnbeteiligungen führte aus deutscher Betrachtungsweise zu einer äußerst bemerkenswerten Entwicklung. So ist beispielsweise festzustellen, dass es bei der Provision auf Haftpflicht, Unfall- und eine Kfz Versicherung zu einem deutlichen Anstieg gekommen ist.
Lagen die Provisionen vor der gesetzlichen Neuregelung bei durchschnittlich 25 Prozent ist jetzt ein Durchschnittswert von circa 40 Prozent an laufender Vermittlungsgebühr zu registrieren. Sowohl die Kunden als auch die Vermittler haben sich mit der neuen Lage arrangiert, von einer Deckelung der laufenden Provision redet derzeit niemand. Einige deutsche Experten leiten aus dem belgischen Beispiel den Schluss ab, das ein Ende der Abschlussprovision beispielsweise bei Lebensversicherungen keinesfalls ein Aussterben der Vermittler bedeutet.
Für die Holländer ist die Deckelung der Provisionen ein Thema.
Nur wird in den Niederlanden die Deckelung der Provision anders gehandhabt und ist mit den deutschen Ideen zu diesem Themenkomplex nicht vergleichbar. Bei den Holländern fand in den letzten Jahren eine schrittweise Absenkung der Provision auf Abschlüsse statt. Die Aktion endete zum Jahresbeginn 2013, seit dem gibt es in den Niederlanden keine Abschlussprovision auf Produkte der Lebensversicherung, der Rentenversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Systemänderung führte zu Honorarvereinbarungen zwischen den Versicherungsmaklern und deren Kunden in den oben genannten Segmenten. Außerdem wird dadurch das Testen von Berufsunfähigkeitsversicherungen forciert.
Die Honorarberatung hat sich in Holland als Standard durchgesetzt und erstreckt sich sogar auf Berater, die im Innendienst eines Versicherers oder im Callcenter tätig sind. Das Produkt wurde vollständig von den Beratungskosten getrennt, Wirtschaftsprüfer wachen über die absolute Vermittlungsgebührenfreiheit. Die Anbieter sind in der Beweispflicht gegenüber der Gesetzgebung und den Kunden. Laut Auskunft der niederländischen Maklerorganisation habe die schrittweise Deckelung der Provision den Anbietern keine Schwierigkeiten bereitet, da sie absehbar gewesen ist und nicht von heute auf morgen gekommen sei. In anderen Segmenten, wie beispielsweise HUK oder Sachversicherungen ist derzeit weder eine Deckelung der Provision noch deren Abschaffung geplant.