Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschied, entspricht man in Deutschland auch weiterhin den Richtlinien, wenn die Deutsche Bahn AG mit der DB Netz AG weiterhin das Schienennetz betreibt.
Eine ähnliche Situation herrscht auch in Österreich mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB). Auch hier wurde wie im Fall Deutschland entschieden. Weniger Glück hatten da jedoch Spanien und Ungarn.
Während die EU-Kommission die Ansicht vertrat, das Schienennetz dürfe nicht in Form einer Holding in das Bahnunternehmen eingegliedert sein, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofes, dass lediglich gegeben sein muss, dass beides von unterschiedlichen Firmen vertreten werden muss, was mit einer Holding gegeben ist, solange diese unabhängig entscheiden kann.
Auch zusätzliche Maßnahmen, die die EU-Kommission forderte, um eine Trennung beider Sektoren zu verdeutlichen, wurden von den Richtern nicht abgesegnet, weshalb die betroffenen Firmen – die Deutsche Bahn AG und die ÖBB – diese nicht umsetzen müssen. (NS/BHB)