In jedem Fall bieten sich mehrere Möglichkeiten, jedoch sollte nicht überstürzt gehandelt werden, da dies den Geldbeutel womöglich teuer zu stehen kommen könnte (Darlehenszinsen). Schlecht sieht es für den Sparer aus, der seinen Bausparvertrag in der Ansparphase kündigt. Zwar erhält er den eingezahlten Betrag nach der Ansparphase und sechsmonatiger Kündigungsfrist, doch wird je nach Anbieter und Dauer der Ansparphase eine Vorfälligkeitsentschädigung von 0,6 bis 3,6 Prozent der Bausparsumme fällig, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Aber selbst der Bausparer, der die Kündigungsfrist einhält, verliert Geld, denn Wohnungsbauprämie und Co. müssen dann zurückgezahlt werden. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Bausparvertrag auf einen Verwandten zu übertragen, jedoch liegt das daran, ob dies möglich ist oder nicht, mit an der Kulanz der Bausparkasse. Nichtangehörige erhalten nur in Ausnahmefällen das Recht auf eine Übertragung. Je nach Bausparkasse wird dann eine Übertragungsgebühr von 0,3 bis 1,0 Prozent der Bausparsumme fällig.
Zudem muss man bedenken, dass die staatlichen Förderungen beim Bausparen gebunden sind und nicht übertragen werden können. Hier fallen dann ebenfalls Gebühren an. Jedoch bestünde oftmals die Teilung des Vertrages. So könnte man aus einem Vertrag zwei Verträge machen und das Geld aus dem ersten Vertrag holen, sobald die Ansparphase abgeschlossen ist und den zweiten Vertrag zunächst ruhen lassen. Positiv an einer Teilung ist, dass die Gebühren oftmals nur niedrig ausfallen.
Darlehenszinsen wirken sich auf Guthabenzinsen aus
Wer den Tarif wechseln möchte, muss ebenso einiges beachten. Denn wer bessere Darlehenszinsen erhält, dem werden die Guthabenzinsen angepasst. Jedoch verweigern zahlreiche Bausparkassen einen Änderung des Tarifs, da für alle Kunden, die zur selben Zeit einen Vertrag abgeschlossen haben, auch die gleichen Bedingungen gelten sollen. Kommt ein Bausparer in Geldnot, während er sich noch in der Ansparphase befindet, so kann er den Vertrag oftmals für unbestimmte Zeit ruhen lassen. Dies bietet den Vorteil, dass der Bausparer, sobald er wieder flüssig ist, weiter sparen kann.
Grundsätzlich raten die Verbraucherzentralen, die Finger von sogenannten Rückkaufangeboten zu lassen, die im Internet kursieren. Hier tummeln sich zahlreiche unseriöse Anbieter, die dem Bausparer oftmals förmlich das Geld aus der Tasche leiern wollen. (NS/BHB)