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Darf ein Vermieter auf die Schufa-Auskunft bestehen?

Immer mehr Vermieter wollen sich vor Abschluss eines Mietvertrages von der Zahlungsfähigkeit des künftigen Mieters überzeugen. Der folgende Beitrag klärt die Frage, ob Vermieter zu Recht auf eine Schufa-Auskunft bestehen dürfen und wer die Kosten zu tragen hat.


Schufa-Auskunft

Rein rechtlich ist kein Mieter zum Vorlegen einer Schufa-Auskunft verpflichtet

In der Praxis werden Mieter jedoch zunehmend oft zur Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft angehalten. Meist verlangt der Immobilienbesitzer das Dokument vom zukünftigen Mieter. In seltenen Fällen fordern Vermieter die Einwilligung ihrer Mieter, um die Auskünfte selbst einzuholen. Irrtümlicherweise denken viele Mietinteressenten, dass sie durch Gesetze zur Vorlage oder Erklärung des Einverständnisses gezwungen seien. Dem ist jedoch nicht so, da zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien besteht.

Die Rechtslage

Die Rechtslage nützt dem Wohnungsuchenden allerdings wenig, er wird vielmehr durch seinen eigenen Wunsch zur Erfüllung der Anforderungen angehalten. Verweigert ein potenzieller Mieter die Vorlage ebenso wie die Einwilligung, wird der Vermieter seine Wohnung einem seitens der Bonität besser einschätzbaren Interessenten überlassen. 

Wissenswert ist zudem, dass ein Vermieter nur als Vertragspartner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung die Schufa-Auskunft selbst einholen kann. Zu den 8.500 Vertragspartnern zählen vor allem Kreditinstitute, Versandhäuser und Telefongesellschaften, Vermieter jedoch äußerst selten.

Die richtige Schufa-Auskunft aushändigen 

Nachdem sich ein Mieter zum Einholen der Auskunft bereit erklärt hat, muss er die geeignete Variante wählen. Auf dem richtigen Dokument sind alle für den Vermieter relevante Daten ersichtlich, aber längst nicht alles, was die Institution Schufa über den Mieter gespeichert hat. Nachfolgend eine Übersicht über die verschiedenen Arten.

Die Schufa-Eigenauskunft

Diese Auskunft-Variante ist eher für den Betroffenen bestimmt, denn sie listet alle bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten zur Person auf. Dazu zählen:

  • Vollständiger Name.- Geburtstag und Ort.- Aktuelle Anschrift.- Der persönliche Schufa-Score. 
  • Darüber hinaus beinhaltet die Eigenauskunft Informationen zu:
    • Bestehenden Bankkonten inklusive Kreditkarten.
    • Laufende Leasingverträge sowie Konten beim Versandhandel und Mobilfunkprovidern.
    • Aufgeführt sind des Weiteren laufende Ratenzahlungen, Kredite und Bürgschaften.
    • Zahlungsausfälle bei akzeptierten Forderungen.

Letztendlich lässt die Schufa-Eigenauskunft bei allen Informationen die jeweiligen Übermittler erkennen und zeigt auf, wer außer der Schutzgemeinschaft sonst noch Kenntnis davon hat.

Schufa-Verbraucherauskunft

Anders als die Eigenauskunft beschränkt sich die Verbraucherauskunft auf Informationen, aus denen allein Rückschlüsse auf die Bonität der jeweiligen Person geschlossen werden können. Aus dieser Variante geht nicht hervor, aus welchen Quellen die der Schutzgemeinschaft vorliegenden Daten stammen. Zudem ist nicht ersichtlich, mit welchen Unternehmen der Betroffene in Vertragsverhältnissen steht. Gleichwohl ist der Inhalt einer Schufa-Verbraucherauskunft vom früheren Zahlungsverhalten der Person abhängig. Dementsprechend kann in der Auskunft enthalten sein:

  • Entweder wird ausschließlich auf positive Vertragsdaten hingewiesen, wobei laufende Kredite, Kreditgeber und Konten nicht genannt werden.
  • Oder aber im Einzelnen aufgeführte Zahlungsausfälle. 

Die Schufa-Bonitätsauskunft 

Diese Auskunft besteht aus zwei separaten Teilen, zum einen aus der vorher genannten Verbraucherauskunft und zum anderen aus allen der Institution vorliegenden Daten. Der letztere Teil ist ebenso wie die Eigenauskunft nur zur persönlichen Verwendung durch den Betroffenen bestimmt. 

Für Mieter sehr wichtig

Jeder Wohnungssuchende sollte einem potenziellen Vermieter keinesfalls die mit sensiblen Daten angereicherte Eigenauskunft übermitteln, sondern nur die datenseitig beschränkte Verbraucherauskunft aushändigen. Bei einer eventuell ausgesprochenen Einwilligung zur Selbstabholung verfährt die Schutzgemeinschaft folgendermaßen:

  • Der Vermieter wird, bis auf wenige Ausnahmefälle in die Vertragspartner-Kategorie B eingestuft und erhält eine der Verbraucherauskunft ähnelnde B-Auskunft. 

Diese informiert lediglich über eventuelle negative Einträge und zeigt vertragswidriges Verhalten gegenüber dritten Unternehmen auf.

Wer trägt die Kosten für eine Schufa-Auskunft?

Wenn ein Vermieter die Schufa-Auskunft mit Einwilligung selbst einholt, muss er auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Jeder Verbraucher hat das gesetzlich verbriefte Recht, einmal im Jahr von der Schutzgemeinschaft eine schriftliche Auskunft kostenfrei zu verlangen. Hier die rechtliche Grundlage: § 34 Abs. 8 S. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Doch die ist mit einem Problem verbunden. Die kostenlose Schufa-Auskunft kommt der oben beschriebenen Eigenauskunft gleich und beinhaltet alle Daten, die der Schutzgemeinschaft vorliegen. 

Darunter sind, wie bereits dargestellt auch Angaben, die dem Vermieter aus verschiedenen Gründen eher nicht vorgelegt werden sollten. Wie ein Verbraucher mit seinen mehr oder weniger sensiblen Daten umgeht, muss er natürlich selbst entscheiden. Grundsätzlich kann jeder Wohnungssuchende die Eigenauskunft hier kostenlos anfordern. 

Als Alternative kann ein Verbraucher auf Wohnungssuche die Verbraucherauskunft nur als Teil der Bonitätsauskunft bei der Schutzgemeinschaft beantragen. Die ist allerdings anders als die Eigenauskunft stets gebührenpflichtig, hat aber den Vorteil, dass sie aus zwei voneinander unabhängigen Dokumenten besteht. Für die Bonitätsauskunft nimmt die Schutzgemeinschaft 24.95 Euro. Billiger wird es nur, wenn der Betroffene kostenpflichtiges Schufa-Mitglied ist. Die Mitgliedschaft muss über einen einmaligen Betrag von 9.95 Euro aktiviert werden und kostet danach monatlich 3.95 Euro. Nach erfolgreicher Registrierung reduziert sich der Preis für die Schufa-Bonitätsauskunft auf nur noch 9.95 Euro.

Fazit

Eine Verpflichtung zur Vorlage einer Schufa-Auskunft besteht grundsätzlich nicht. Allerdings hat der Vermieter das Recht, seine Wohnung ausschließlich an Verbraucher mit optimaler Bonität zu vermieten. Mieter sollten nur die Verbraucherauskunft und nicht die alle Daten umfassende Eigenauskunft weitergeben. Holt der Vermieter die Auskunft selbst ein, trägt er die Kosten. Wird vom Betroffenen eine Bonitätsauskunft gewünscht, muss er die Gebühren dafür begleichen.


 
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