Clerical Medical wird vorvertragliches Aufklärungsverschulden vorgeworfen
In dem Prozess beim Landgericht Darmstadt ging es eigentlich um einen ungenannten Anlagevermittler, dessen Verschulden jedoch Clerical Medical zugeordnet wird. Dieser hatte nicht ausreichend über diverse Gefahren informiert, welche sich letztendlich negativ auf die Anlagerendite auswirken könnten. Es ging dabei um Quersubventionierung und poolübergreifende Glättungsverfahren. Informationen zu der Gefahr waren weder den Versicherungsbedingungen noch den Verbraucherbroschüren zu entnehmen.
Maßgeblich war für das Landgericht ein seit 2012 vorliegendes Urteil des BGH, welches bereits die Aufklärungspflicht bezüglich der Quersubventionierung zwischen den gemanagten Fonds feststellte. Bereits im August 2004 schlossen der Kläger und dessen Mutter eine sogenannte PerformancePlus Rente ab, welche auch eine Wealthmaster Noble-Lebensversicherung der Clerical Medical beinhaltete. Das Rentenmodell, dessen zehnjährige Anspruchsfrist in diesem Jahr verstreicht, enttäuschte auf ganzer Linie und mutierte zum Verlustbringer.
Die Clerical Medical kassierte schon mehrere nachteilige Urteile
Das oben angesprochene Urteil des Bundesgerichtshofs war nicht der erste Schuldspruch (Rechtsschutzversicherer lehnen schon ab), welcher die Clerical Medical zu Schadensersatz gegenüber den Anlegern verdonnerte, jedoch einer von der höchsten deutschen Instanz. Obgleich das Urteil nicht die Kraft eines Grundsatzurteils besitzt, befanden die Richter den britischen Lebensversicherer für schuldig, die Kunden nicht hinreichend über die Risiken von kreditfinanzierten Lebensversicherungspolicen informiert zu haben.
Außerdem seien die zugesagten Renditeversprechen von über acht Prozent auch seitens des Versicherers als realitätsfern eingestuft worden, jedoch ungeachtet dessen an die Kunden weitergegeben worden. Clerical Medical hatte mit solchen Versprechen Lebensversicherungen an deutsche Kunden verkauft, die von Vermittlern mit Krediten finanziert wurden. In der rauen Wirklichkeit reichten die Renditen jedoch nicht einmal zur Begleichung der Kreditzinsen für die aufgenommenen Darlehen. Die CMI sieht rund eintausend weitere Klagen mit ähnlicher Substanz wie die Darmstädter Schadensersatzklage entgegen.
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