Daraus geht beispielsweise hervor, dass es sich wegen anfallender Monatsgebühren nicht lohnt, einem stationären Carsharing-Dienst beizutreten, der besondere Orte bereithält, an denen die Fahrzeuge bestiegen werden, falls man nur zwei- oder dreimal im Jahr ein Auto benötigt.
Das ausgewählte Carsharing-Unternehmen hat unter Umständen sogar eine Kooperation mit einem Dienstleister aus einer anderen Stadt. Das bringt den Vorteil, dass die eigene Kundenkarte genauso in fremden Städten funktioniert. So ist ein Flinkster-Nutzer beispielsweise in der Lage, mit seiner Kundenkarte auch die Autos der Firmen Book N Drive und teilauto zu leihen.
Eine weitere wichtige Frage: Was geschieht bei einem Unfall? In erster Linie ist jedes Carsharing-Fahrzeug vollkasko- oder haftpflichtversichert. Meist kommt jedoch eine hohe Selbstbeteiligung im Schadensfall dazu. Bei einem Unfall berechnet Flinkster 1500 Euro. Greenwheels veranschlagt 1000 Euro, während car2go den vergleichsweise niedrigen Betrag von 500 Euro in Rechnung stellt. Kunden sind aber in der Lage, diese hohen Beträge durch monatliche Beiträge deutlich zu reduzieren. Nimmt ein Verbraucher Carsharing-Dienste häufig in Anspruch, könnte es durchaus sinnvoll sein, einen Betrag von jährlich 90 Euro zu entrichten, wodurch bei Flinkster eine Senkung der Selbstbeteiligung auf 300 Euro in Kraft tritt. Eine jährliche Zahlung von 39 Euro an Stadtmobil bewirkt eine Senkung von 900 auf 300 Euro.
Junge Menschen können als besondere Zielgruppe der Carsharing-Dienste gelten, weil sie häufig kein eigenes Auto besitzen. Doch einige Anbieter legen ihnen Steine in den Weg, beispielsweise indem sie ein Mindestalter eingeführt haben. Greenwheels lässt niemanden hinters Steuer ihrer Autos, der jünger als 24 ist. DriveNow teilt seine Fahrzeuge auch mit unter-21-jährigen, falls sie ein Fahrsicherheitstraining nachweisen können. Autonetzer hat sich für ein Mindestalter von 23 Jahren entschieden.
Möchten Kunden ein Fahrzeug auch im Ausland fahren, muss das bei Book N Drive und bei Greenwheels 14 Tage zuvor gemeldet werden. DriveNow erlaubt hingegen erst gar keine Auslandsfahrten. Nach Aussage von Stadtmobil seien dort Auslandsfahrten überhaupt kein Problem.
Als Absicherung für den Kunden: Überprüfen Sie das ausgewählte Fahrzeug auf Beschädigungen und Mängel. Erhebt das Carsharing-Unternehmen im Nachhinein Ansprüche, können sie auf diese Weise zurückgewiesen werden.
Nachdem es im Jahr 2012 Rekordzahlen bei der Carsharing-Nutzung gegeben hatte, hofft der Bundesverband darauf, dass 2020 bereits zwei Millionen Menschen dieses Geschäftsmodell nutzen werden. Dabei ersetzt eines dieser Fahrzeuge ganze zehn private Autos, was eine Chance bietet, den innerstädtischen Verkehr mancherorts zu entspannen. Außerdem sei das Autoteilen bereits so etwas wie die vierte umweltfreundliche Verkehrsform neben Laufen, Radfahren, Bahn- und Busfahren. Als nächstes Unternehmen wird Ford in diesen jungen Markt einsteigen. Etablierte Dienstleister planen indes, ihre Flotten aufzustocken. (LB/BHB)