Die Bundesregierung legt den Gesetzesentwurf zur Regulierung vor
Im Fokus der Politiker stehen verschärfte Regeln für Finanzprodukte des grauen Kapitalmarktes und erweiterte Möglichkeiten für die BaFin. Die weitere Stärkung der Honorarberatung soll sich durch ihre Ausweitung auf Versicherungen bemerkbar machen. Nach den parlamentarischen Sommerferien soll das Bundeskabinett der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu Beteiligungen zustimmen.
Die Bundesregierung sieht sich vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzskandale zur schnellen Umsetzung der neuen Regulierung veranlasst. Das Regelwerk soll bestehende Gesetzeslücken schließen und insgesamt für mehr Transparenz sorgen. Bisher nicht regulierte Anlageprodukte, wie beispielsweise Genussrechte, sollen nach der Regulierung in das Vermögensanlagegesetz aufgenommen werden.
Finanzprodukte sollen nach dem Willen der Bundesregierung transparenter und ihre Risiken für Anleger besser einschätzbar werden. Die in den aktuellen Finanzskandalen angewendeten Schneeballsysteme sollen damit in Zukunft verhinderbar sein.
Die Regulierung wird Anlegern einfacheren Zugang zu Informationen ermöglichen
Verkaufsbroschüren müssen informativer werden, daher wird die Gültigkeit von Wertpapierprospekten auf ein Jahr begrenzt. Verbraucher sollen sich jederzeit über Details auf den Internetseiten der Anbieter informieren können.
Die Bundesregierung hat der BaFin eine neue Rolle als Verbraucherschützer zugewiesen.
Sie soll laut der vorgestellten Regulierung den Vertrieb überwachen und den Verkauf intransparenter Anlageprodukte an private Anleger verbieten. Darüber hinaus dürfen die Finanzaufseher risikoreiche Produkte zukünftig mit Warnhinweisen versehen. Im Rahmen der Regulierung wurden die Bußgelder bei Zuwiderhandlungen deutlich erhöht.
Die Regierung will die Honorarberatung weiter stärken
Der Honorarberater soll, wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart, eine gleichwertige Alternative zur provisionsbasierten Beratung sein. Neu ist, dass sie auch auf die Bereiche Versicherungen und Darlehen ausgeweitet werden soll. Wegweisend soll dabei die Versicherungsvermittlungsrichtlinie IMD-2 sein.
Die Untermauerung der Honorarberatung wird vom deutschen Fondsverband BVI begrüßt, er forderte die Bundesregierung jedoch zur Balance zwischen beiden Beratungsformen auf.
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