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Bürgschaft - ärgerlich, aber hilfreich.

Kreditinstitute fordern bei der Darlehensvergabe ausreichende Sicherheiten. Sind diese seitens des Kreditnehmers nicht vorhanden, bietet sich die Bürgschaft als Alternative. Wie diese funktioniert und wer eine solche erhalten kann, erläutert der folgende Beitrag.


Bürgschaft

Die private Bürgschaft kann zu persönlichen Belastungen führen

Bei einer privaten oder auch persönlichen Bürgschaft garantieren entweder Privatleute oder Unternehmer persönlich die Rückzahlung der geliehenen Summe. Der Kreditnehmer muss in der Regel eine Vereinbarung zwischen ihm und dem gebenden Institut unterzeichnen. Diese selbstschuldnerische Bürgschaft gibt der Bank die Möglichkeit, auch ohne vorangegangenes Mahnverfahren gegen den Garanten vorzugehen. Der Bürge steht daher ständig im Fokus der Kredit gebenden Bank, auch wenn der Schuldner noch keine Zahlungsschwierigkeiten anzeigt. Ist die Bürgschaft für ein Unternehmen gedacht, wollen die Bürgen oft Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmers ausüben.

Der Bürgschaftsvorgang wird nicht selten von emotionalen Belastungen begleitet, denn schlechte Geschäfte lassen oft die Garantieversprechen wirksam werden. Daher ist es für Schuldner ratsam, die Bürgen nicht im familiären Kreis oder unter Freunden zu suchen. Die Übernahme einer Bürgschaft durch Geschäftspartner zeigt sich als sinnvolle Alternative. Die Aufsetzung eines entsprechenden Vertrags, welcher Art, Anlass und Laufzeit einer Bürgschaft in enge Grenzen setzt, trägt zur Entspannung unter den Parteien bei.  Von Interesse können auch Bürgengemeinschaften sein, bei denen sich das Ausfallrisiko auf mehrere Schultern verteilt. 

Ausfallbürgschaften helfen Unternehmern und Freiberuflern

Eine Darlehensgarantie dieser Art wird von den Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer angeboten. Es kann darauf zurückgegriffen werden, wenn die Sicherheiten des Schuldners der Hausbank nicht ausreichen. Dann kann die zuständige Bürgschaftsbank das gewünschte Darlehen gegenüber der Hausbank absichern. Diese Art von Bürgschaftsgewährung kann von allen gewerblichen Unternehmern sowie Freiberuflern in Anspruch genommen werden. Die einzige Bedingung ist der betriebswirtschaftliche Nutzen des geplanten Vorhabens.  

Zu beachten ist allerdings, dass die Bürgschaftsbank nur achtzig Prozent der Kreditsumme absichert, die restlichen zwanzig Prozent verbleiben als Risiko bei der Hausbank. Der Kreditnehmer haftet jedoch immer für die Gesamtsumme. Der Antrag auf Bürgschaften dieser Art kann bei und mithilfe der Hausbank gestellt werden, wenn das geplante Vorhaben positiv von dieser beurteilt wurde, jedoch die Sicherheiten für das Institut nicht ausreichend sind. Kreditnehmer können sich darüber hinaus mit ihren Plänen direkt an eine Bürgschaftsbank wenden. Bei positiver Einschätzung bieten diese Institut eine Bürgschaft für bis zu achtzig Prozent der gewünschten Kreditsumme an.

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