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Bürgerversicherung: immer wieder neu

Wahlen stehen vor der Tür, und das alte Thema Bürgerversicherung taucht wieder einmal auf der politischen Leinwand auf. Die Argumente, die Bedenken und die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten sind immer noch die gleichen - aber das Thema wird immer wieder neu aufgelegt. Diesmal geht es vor allem um "die Mitnahme von Altersrückstellungen der PKV zur GKV", bei vielen Parteien so im Wahlprogramm zu finden.


Bürgerversicherung

 

Bürgerversicherung heißt beschönigend auch "gemeinsamer Versicherungsmarkt"

In so ziemlich allen Bereichen der Wirtschaft führt ein intensivierter Wettbewerb zu besseren Bedingungen für den Endverbraucher - das ist ein ehernes Gesetz und eine schon recht alte Binsenweisheit. Würde nun aber aus zwei konkurrierenden Versicherungsmärkten einer, wäre der Effekt zwar vielleicht nicht genau der umgekehrte, aber es käme zumindest zu einer Stagnation der laufenden Verbesserung der Systeme. Ganz abgesehen davon, dass eine ganze Menge versicherungsmathematischer und verfassungsrechtlicher Bedenken gegen eine "Zusammenlegung" der Versicherungen spricht, wozu es aber - insbesondere in verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Hinsicht - Gutachten sowohl für die eine als auch für die andere Seite gibt. Das bislang letzte davon stammt von der Uni Regensburg und wurde von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben. Es bescheinigt "keine rechtlichen Probleme für die Schaffung eines gemeinsamen Versicherungsmarktes" - also für eine Bürgerversicherung

Übertragung der Altersrückstellungen ist besonders problematisch

Vor allem fehlt dazu bislang ein nachgewiesenermaßen gerechtes und funktionierendes Modell. Ohne einen "gemeinsamen Versicherungsmarkt" ist überdies eine solche Übertragungsmöglichkeit nur schwer vorstellbar - sprich: ohne die Bürgerversicherung. Wie das in der Praxis aber bei den derzeitigen Forderungen für den einzelnen Versicherungsnehmer aussehen könnte, bleibt fraglich, da sich die Mehrzahl der Parteien in ihren Wahlprogrammen ja nicht dezitiert für eine Bürgerversicherung aussprechen, sondern für ein Behalten der PKV. Bei der Forderung nach Portabilität der Altersrückstellungen muss also geklärt werden, wie eine tatsächlich gerechte und wirtschaftlich sinnvolle Übertragung aussehen könnte. Die privaten Versicherer führen nicht für jeden Versicherten ein Konto seiner Altersrückstellungen. In Summe machen die Altersrückstellungen bei den einzelnen privaten Versicherern eine ganz beträchtliche Summe aus. Dieses Geld allerdings in die Gesundheitsprävention fließen zu lassen, bräuchte völlig neue Konzepte - und wäre versicherungstechnisch nicht zwingend sinnvoll. Der Wettbewerb der Systeme scheint derzeit der Bürgerversicherung immer noch überlegen. Und das wird sich so bald wohl nicht ändern.

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