Nach Flexstrom und Teldafax hat nun auch Care Energy Probleme. Wie das „Handelsblatt“ in einem Bericht schreibt, soll die Bundesnetzagentur gegen Care Energy ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet haben. Der Hamburger Energiekonzern soll in dem Verdacht stehen, sich der Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage entziehen zu wollen. Diese Angaben machte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur gegenüber der Zeitung, die auch auf die Nachfrage von SPIEGEL ONLINE bestätigt wurden.
Auslöser für das Verfahren soll demnach das Geschäftsmodell von Care Energy sein, an dem sich die Netzagentur stört. Gegenüber seinen rund 250.000 Kunden tritt Care Energy nicht als Energielieferant, sondern als Energiedienstleister auf. Nach eigenen Angaben versorge man seine Kunden nicht nur mit Strom, sondern trete auch in beratender Funktion im Bereich der Einsparung von Energie auf.
Durch diese vermeintliche Sonderstellung sieht sich Care Energie in der Position, den Auflagen nicht nachkommen zu müssen, so das „Handelsblatt“. Zu diesen Auflagen zählt der Konzern auch die EEG-Umlage. Mit dieser Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird der Ausbau von einer Solaranlage und Windkraft durch die Verbraucher unterstützt. Da Care Energy nicht mit den allgemeingültigen 5,3 Cent je Kilowattstunde kalkuliert, sondern mit zwei Cent, spart der Billigstromanbieter jeden Monat Millionen.
Rechtsauslegung nach eigenem Ermessen
Dem Unternehmen wird vonseiten der Netzagentur eine eigenwillige Rechtsauslegung vorgeworfen. Aus diesem Grund habe man nach §95 des Energiewirtschaftsgesetzes ein Verfahren gegen Care Energy eingeleitet. Gegenüber dem „Handelsblatt“ wies ein Sprecher von Care Energy sämtliche Vorwürfe zurück. Das Unternehmen zahle Gebühren, Abgaben und Steuern pünktlich bei Fälligkeit stellte der Care Energy Sprecher klar.
Zudem lies der Sprecher auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE verlauten, dass das Unternehmen derzeit juristische Schritte gegen das „Handelsblatt“ prüfe aufgrund des falschen und auch verzerrenden Artikels in der Zeitung. Care Energy werde sich am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz ausführlich äußern.
Dem Bericht im „Handelsblatt“ zufolge könnte dieser Fall unter anderem auch massive Folgen für die rund 250.000 Care Energy Kunden haben. Nach der Rechtseinschätzung von Marktakteuren könnte die Konstruktion bei Care Energy dazu führen, dass eine Grund- oder Ersatzversorgung nicht greift. Anders ausgedrückt: Im schlimmsten Fall könnten die Care Energy Kunden zweitweise ohne Stromversorgung sein.
Doch auch diesen Vorwurf wies Care Energy gegenüber dem „Handelsblatt“ von sich. Im Falle einer Insolvenz würden die Kunden in die Grundversorgung fallen. In diesem Punkt sei die Rechtslage eindeutig. (FF/BHB)