Medienberichten zufolge sollen wichtige Beweise im Bezug auf die schwer angeschlagene Bank of Cyprus auf Zypern vernichtet worden sein. Unter Berufung auf zuverlässige Quellen hatte das staatliche Fernsehen Zyperns, RIK, am Mittwoch über die Vernichtung von Beweisen berichtet. Untermauert werden die Vorwürfe durch ein umfassendes Gutachten von Alvarez & Marsal, einer Beraterfirma. Am 26. März wurde das Gutachten der Zentralbank von Zypern vorgelegt und aktuell durch Petros Klerides, Generalstaatsanwalt Zyperns, geprüft.
Gegenüber dem Fernsehen äußerte sich Klerides, dass sich niemand seiner Verantwortung werde entziehen können. Personen, die sich im Bezug auf die Bankenkrise strafbar gemacht haben oder an der Vernichtung von Beweismaterial beteiligt waren, müssen mit den Konsequenzen rechnen. Zunächst müsse nun aber das Gutachten von Alvarez & Marsal eingehend geprüft werden. Im Anschluss an die Prüfung wird das Gutachten an den erst kürzlich gebildeten Untersuchungsausschuss weitergeleitet, der mit der Untersuchung der Ursachen für die Zypern-Krise betraut ist.
Doch auch auf die Laiki Bank (CPB), die ebenfalls massive Probleme vorweist, bezieht sich das Gutachten von Alvarez & Marsal. Beide Finanzhäuser waren im Oktober 2011 bedingt durch den griechischen Schuldenschnitt in Schwierigkeiten geraten. Durch die Versuche, die Banken zu stützen, wurde der zyprische Staat an den Rand des Ruins gebracht. Der Inselstaat musste als Folge der eigenen Hilfsmaßnahmen internationale Hilfe in Anspruch nehmen.
Zwischenzeitlich hat das Finanzministerium Zyperns die Beschränkungen für den Kapitalverkehr um weitere drei Tage verlängert. Veröffentlicht wurde der Beschluss durch Charis Georgiades, den neuen zyprischen Finanzminister, am Mittwochabend. Dieses Vorgehen wurde mit den immer noch vorhandenen Liquiditätsengpässen und der drohenden Möglichkeit weiterer Kapitalabflüsse begründet.
Beschlossen wurden diese Maßnahmen bereits in der vergangenen Woche, noch bevor die Banken Zyperns ihre Türen nach knapp zwei Wochen wieder öffneten. Die Schließung der Banken erfolgte im Zuge der Finanzkrise des Inselstaates. Bei 300 Euro pro Person und Bank liegt das aktuelle Limit bei Bargeldabhebungen. Auslandsüberweisungen, Überweisungen zu anderen Banken und auch ein grenzüberschreitender bargeldloser Verkehr sind verboten.
Einzige Ausnahme sind geschäftliche Transaktionen, Überweisungen bis 25.000 Euro pro Konto und Tag innerhalb der Insel, geschäftliche Überweisungen ins Ausland liegen bei 5.000 Euro pro Konto und Tag. Alle Transaktionen darüber hinaus werden nur mit Zustimmung der Zentralbank ausgeführt. Auch der Gebrauch von Schecks bis maximal 9.000 Euro ist gestattet, allerdings dürfen diese auch weiterhin nicht von den Banken eingelöst werden. (DR/BHB)